Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie stellen den saarländischen Haushalt vor große Herausforderungen. Die Landesregierung sieht darin eine Naturkatastrophe sowie eine außergewöhnliche Notsituation nach §2 Haushaltsstabilisierungsgesetz, die die Finanzlage des Landes außerordentlich beeinträchtigt.

Sobald das Ausmaß der Beeinträchtigung genauer abgeschätzt werden kann, will die Landesregierung den Landtag bitten, eine entsprechende Feststellung zu treffen, damit das Land die Ausnahmeregelungen aus dem Haushaltsstabilisierungsgesetz zur Kreditaufnahme in Anspruch nehmen kann.

Finanzminister Peter Strobel: „Unser Haushalt wird auf eine harte Probe gestellt. Vor etwa einem Jahr haben wir im saarländischen Landtag das Gesetz zur Umsetzung der Schuldenbremse sowie seine Ausnahmeregeln beschlossen. Knapp ein Jahr später müssen wir von der darin enthaltenen Ausnahmeregelung aller Voraussicht nach Gebrauch machen.“

Aus heutiger Sicht, so Strobel, müsse man nicht nur mit überplanmäßigen Ausgaben rechnen, sondern vor allen Dingen mit hohen Steuerausfällen, die derzeit allerdings noch nicht abschätzbar seien. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landesregierung sei bis auf Weiteres gewährleistet. Im aktuellen Haushalt plane man, so der Finanzminister, zunächst alle Möglichkeiten des bestehenden Haushaltsgesetzes zu nutzen, um so schnell handeln zu können.

„Im Augenblick können wir mit unserem Haushalt noch flexibel auf finanzielle Herausforderungen reagieren – das wird sich aber im Laufe des Jahres ändern. Deshalb werden wir als Landesregierung alle Mittel ergreifen, die in der aktuellen Situation notwendig sind. Hierfür haben wir uns die entsprechende Regelung im Gesetz zur Schuldenbremse geschaffen“, so Strobel.

Konkret sieht der Beschluss vor:

Auf einer ersten Stufe werden die bereits vorhandenen Möglichkeiten des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsrechts soweit wie möglich genutzt. Dazu zählen:

·         Ausnutzung der vorhandenen Deckungsfähigkeiten,
·         Zuweisung und Inanspruchnahme vorhandener Ausgabereste aus 2019,
·         Nutzung der Möglichkeiten über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben sowie
·         Inanspruchnahme des Sondervermögens Zukunftsinitiative zur Liquiditätsüberbrückung und ggfs. Ausgleich der Vermögensentnahme durch eine spätere Zuführung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes

Auf einer zweiten Stufe soll ein Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht werden, wenn belastbarere Zahlen für die Haushaltsbelastungen des laufenden Haushaltsjahrs vorliegen. Dies wird im Rahmen der Eckdatenklausur Anfang Juni 2020 angestrebt. Darüber hinaus bereitet das Finanzministerium den Landtagsbeschluss zur Feststellung der Notsituation vor.

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