Symbolbild

Die saarländische Landesregierung hat das Fairer-Lohn-Gesetz beschlossen und novelliert damit das bisherige Saarländische-Tariftreue-Gesetz (STTG). Wer einen Auftrag der öffentlichen Hand bekommt, muss nach Inkrafttreten Tariflohn zahlen und wesentliche Bedingungen des Tarifvertrages einhalten.

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Anke Rehlinger: „Das ist ein Meilenstein für einen fairen Arbeitsmarkt. Mit dem Fairer-Lohn-Gesetz wird das Saarland erneut Vorreiter für faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Tariflöhne sind der Goldstandard auf dem Arbeitsmarkt – die schreiben wir vor und schützen damit faire Unternehmen vor Dumping-Konkurrenz. Der Wettbewerb um öffentliche Ausschreibungen darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen.“

Als Beispiel nannte Ministerin Rehlinger einen ausgebildeten Maurer mit einem Jahr Berufstätigkeit. Er bekäme einen Branchen-Mindestlohn von 15,70 Euro brutto/Stunde, nach Tarifvertrag jedoch 21,16 Euro brutto/Stunde. Rehlinger: „Das sind über 900 Euro brutto mehr – pro Monat! Das ist gewaltig und ein volkswirtschaftlicher Nutzen für alle.“

Seit 2014 wurden im Saarland öffentliche Aufträge mit einem Volumen von über 5,6 Mrd. Euro gemeldet, 4,6 Mrd. Euro davon im Baugewerbe, aber auch Lieferungen und Dienstleistungen, Wachschutz, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau sowie IT profitieren von öffentlichen Aufträgen. Für jede Branche schreibt das saarländische Wirtschaftsministerium künftig per Rechtsverordnung Bedingungen fest, die sich nach dem Tarifvertrag richten. Diese müssen vom Unternehmen dann bei der Auftragsausführung eingehalten werden. Es gelten allerdings Schwellenwerte und Bagatellgrenzen, um eine unbürokratische Abwicklung zu ermöglichen. Rehlinger: „Die unbürokratischste Möglichkeit für Unternehmen ist, sich einfach dem Tarifvertrag anzuschließen, dann muss man gar nichts mehr machen.“

Das Fairer-Lohn-Gesetz wird zunächst in der externen Anhörung Verbänden, Gewerkschaften und weiteren Akteuren zugeleitet. Nach der Sommerpause will der Landtag beraten. Inkrafttreten könnte das Gesetz voraussichtlich zum 1. Januar 2022.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein