Der Historische Marktplatz in Homburg
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Der saarländische Ministerrat hat am Mittwoch (24. März 2021) die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 5. April verlängert und gleichzeitig das sogenannte Saarland-Modell beschlossen. Ab dem 6. April wird es – geknüpft an die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests – weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Sport und Kultur geben, sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Auch private Treffen und Veranstaltungen mit maximal zehn Personen im Außenbereich werden dann in Verbindung mit negativen Tests wieder möglich sein.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Kontaktbeschränkungen alleine können nicht der Königsweg sein. Es muss uns nach einem Jahr Corona-Pandemie mehr einfallen als nur zu schließen und zu beschränken. Wir wollen neue Wege in der Pandemiebekämpfung beschreiten. Es soll deshalb mit negativem Test wieder möglich sein, beispielsweise im Garten gemeinsam mit Nachbarn zu grillen, sich mit Freunden auf der Außenterrasse eines Restaurants zu treffen oder auf dem Marktplatz ein Eis essen gehen; wieder im Fitness-Center zu trainieren oder auf dem Bolzplatz Fußball zu spielen. Wir wollen damit den Menschen eine Perspektive bieten, um gerade im Frühling wieder etwas mehr Lebensqualität genießen zu können. Und wir wollen, dass Betriebe, Vereine und andere Einrichtungen daran teilhaben. Im Saarland haben wir für dieses Modellprojekt beste Voraussetzungen. Wir haben derzeit ein moderates Infektionsgeschehen und in den vergangenen Wochen gewaltige Vorarbeit für ein breite und umfangreiche kostenlose Testmöglichkeiten geleistet. Beim Testen wie auch beim Impfen gehört das Saarland zur Spitzengruppe in Deutschland. Die Impfkampagne wird durch die zusätzlichen 80.000 Dosen Biontech-Impfstoff als Sonderlieferung noch stärker an Fahrt aufnehmen. Diese werden komplett in das bestehende System einfließen, die Kapazitäten werden der gesamten Bevölkerung nach der Priorisierungsliste der STIKO zugutekommen. Bis genügend Menschen ein Impfangebot bekommen, bieten uns die Tests als Sicherheitsnetz gute Chancen auf mehr Normalität, ohne die Kontrolle über die Pandemie zu verlieren. Wenn wir mit dem landesweiten Saarland-Modell Erfolg haben und es uns gelingt, das Infektionsgeschehen so über einen längeren Zeitraum im Griff zu haben, wird es weitere Öffnungsschritte geben können. Es kommt dabei auf uns alle an, dass wir verantwortungsbewusst mit den Lockerungen umgehen und sich die Lage nicht wieder zuspitzt. Corona ist leider noch immer nicht vorbei – wenn wir jetzt die Vorsicht über Bord werfen, droht uns gerade im Hinblick auf die Verbreitung der Mutationen ein Rückfall.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Vor uns liegt ein schmaler Grat heraus aus dieser Pandemie. Rückwärtsschritte waren und sind daher keine Option mehr. Wir haben wirksame Impfstoffe, und wir haben flächendeckende Tests. Je schneller wir die Menschen endlich impfen und je gewissenhafter wir auch in Eigenverantwortung testen, desto breiter und sicherer wird der Weg, der vor uns liegt. Dort, wo es verantwortungsvolle Konzepte oder ein Testregime gibt, müssen wir jetzt endlich Öffnungsoptionen zulassen, etwa in der Gastronomie. Nur so ist nach und nach auch eine verantwortungsvolle Rückkehr zu mehr Freiheit im Alltag der Menschen möglich. Vorwärts ist die einzige Richtung, in die wir gehen können.“

Das Saarland-Modell im Überblick:

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–          Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich: Maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

–          Öffnung Außengastronomie: Mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ohne Test; darüberhinausgehend maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

–          Sport: Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem tagesaktuellem Test.

–          Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos:  Mit Kontaktnachverfolgung und negativem tagesaktuellem Test.

Zur Testung:

–          Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des RKI erfüllen (https://www.rki.de/covid-19-tests).

–          Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

–          Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden

–          Kein Testerfordernis für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

 

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1 Kommentar

  1. Bei Steigenden Infektionszahlen gute Nacht. Gehe jetzt auch ins HomeOffice, habe jetzt den Mac Pro aus dem Firmenbüro in meinem Büro im Arbeitszimmer zuhause stehen. Einkaufen ja, Rewe Abholservice mit teurer Dräger FFP3 Maske.

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