Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag fordert CDU und SPD auf, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen und nach der Sommerpause umgehend einen eigenen Vorschlag vorzulegen, wie das Parlament im Falle einer möglichen zweiten Corona-Welle seine Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion wahrnehmen kann.

Im Mai hatten die Regierungsfraktionen über einen Entwurf der Linksfraktion für ein entsprechendes Infektionsschutz-Parlaments-Kontrollgesetz nicht einmal in den zuständigen Ausschüssen beraten wollen, dafür aber eigene Regelungs-Vorschläge angekündigt (Antrag von CDU und SPD, Drucksache 16/1302 vom 13. Mai: „Das in der akuten Situation erfolgte Krisenmanagement der Landesregierung muss künftig durch eine stabile und parlamentarisch beratene Rechtsgrundlage fundiert werden. Dazu stehen verschiedene Vorschläge im Raum, die vom Parlament geprüft und beraten werden müssen, um gegebenenfalls zukünftig erforderliche Grundrechtseingriffe einer Willensbildung des Parlamentes zu unterziehen“).

Jochen Flackus, parlamentarischer Geschäftsführer der LINKE
Quelle: www.linksfraktion-saarland.de

„Experten warnen vor einer zweiten Corona-Welle. In diesem Fall könnte die Landesregierung erneut Grundrechtseingriffe vornehmen wollen und der Landtag wäre ohne klare Neuregelungen weitgehend außen vor, wie im März und April“, sagt Jochen Flackus, der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion. „Es wäre ein Fehler, wenn in einer solchen Situation eine Regierung wieder nur auf dem Verordnungs-Wege handelt, das Parlament muss beteiligt werden. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass die zuständigen Landtagsausschüsse zu einer neuen Rechtsverordnung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Stellung nehmen und der Landtag eine Verordnung aufheben kann, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind, wie es auch auf Gemeindeebene gängige Praxis ist.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Ulrich Commerçon hat im April erklärt, die Verordnungen stünden auf ‚wackeligen Beinen‘, deshalb wolle seine Fraktion ein eigenes Landesgesetz einbringen, mit dem der Regierung die alleinige Entscheidungs-Kompetenz genommen werde. Die Saarländerinnen und Saarländer fragen sich natürlich zu Recht, was aus dieser Ankündigung zwei Monate später geworden ist. Falls im Herbst tatsächlich eine zweite Corona-Welle auf uns zukommt, wäre es bei der Landtagssitzung Ende August höchste Eisenbahn, dieses lange versprochene Gesetz vorzulegen, sonst wird das nichts mehr.

Für die Gemeinden haben wir am Mittwoch im Landtag das Gesetz so geändert, dass Ratssitzungen per Videokonferenz möglich sind, für das Land fehlt eine krisenfeste Regelung. Hier sind jetzt die Fraktionen von CDU und SPD mit ihrer Mehrheit in der Verantwortung.“

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