Anke Rehlinger - Foto: Stephan Bonaventura
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Saar-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat gestern vor der Landespressekonferenz in eindringlichen Worten vor den Folgen eines Wegfalls von Investitionsförderungen gewarnt.

„Würden die vorgesehenen Investitionen ausbleiben, kippt Deutschland in eine ernsthafte Rezession. Von den Unternehmen alleine werden die notwendigen Investitionen nicht ausgelöst, die wandern dann eher ab, weil andere Länder sie großzügig unterstützen.“ Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das zur Nichtigkeit des ‚Klima- und Transformationsfonds‘ der Bundesregierung geführt hat, fordert Rehlinger: „Die Bundesregierung muss jetzt sehr schnell eine neue Finanzierung finden, um gemachte Zusagen einzuhalten. Für uns ist vollkommen klar: Die Zusagen, etwa für die Stahlindustrie, die Wolfspeed-Ansiedlung und Wasserstoff, müssen gelten!“ Es gehe auch um das Vertrauen großer Unternehmen in unser Land, so die Ministerpräsidentin.

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Rehlinger sieht eine kurzfristige Möglichkeit in der erneuten Ausrufung einer Notlage durch den Bundestag. Mittel- und langfristig brauche es aber „eine zukunftsfeste Modernisierung der bestehenden Regelungen, die es Deutschlands Wirtschaft ermöglicht, die beschleunigte Transformation zu schaffen, ohne im internationalen Wettbewerb zurückzufallen“. Sie setze darauf, dass auch Arbeitgeberverbände, Unternehmen und Gewerkschaften die Notwendigkeit von Zukunftsinvestitionen in den kommenden Tagen und Wochen verdeutlichen werden.

Saarlands Finanzminister Jakob von Weizsäcker sprach am Dienstag vor Journalisten auch über Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils auf den saarländischen Transformationsfonds. „Unmittelbar bezieht sich das Urteil nur auf den gegenständlichen Fonds im Bund und hat keine direkten Auswirkungen auf den saarländischen Transformationsfonds“, so von Weizsäcker. Auch sei dieser in wesentlichen Eckpunkten anders aufgestellt. Deshalb sei „die Existenz und Fortdauer des Transformationsfonds im Saarland unter anderem wegen der andauernden Folgen der für die Einrichtung des Fonds hier maßgeblichen Notsituation nicht gefährdet.“ Allerdings prüfe man derzeit, wie im Einzelnen das Land mit dem Transformationsfonds den neuen Anforderungen des jüngsten Urteils gerecht wird. „Deshalb werden wir den Landtag bitten, der sehr klar formulierten Notwendigkeit der jährlichen Feststellung der außerordentlichen Notsituation nachzukommen.“ Im Sinne der Rechtssicherheit wird es erforderlich sein, dass der saarländische Landtag die außergewöhnliche Notsituation und ihre Folgen jährlich begründet und beschließt, solange sie anhält und damit weitere Maßnahmen zur Abwendung der Notsituation erforderlich bleiben.

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