Symbolbild

Angesichts der guten Entwicklung der Pandemielage hat die Landesregierung Erleichterungen im Schulbetrieb und für den Kulturbereich beschlossen. Mit dem Beschluss wird insbesondere die derzeit bestehende Maskenpflicht in den Schulen gelockert und die Durchführung kultureller Veranstaltungen erleichtert.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt zu den Erleichterungen im Schulbetrieb: „Die gute Entwicklung der Pandemielage ist die Grundlage, auf der wir für unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche weitere Erleichterungen beschlossen haben. Entsprechende Erleichterungen gibt es jetzt auch im Schulbereich.”

Für Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte an den Schulen heißt das, dass sie bereits ab heute im Freien auf dem Schulgelände keine Masken mehr tragen müssen. Das gilt auch für die Nachmittagsbetreuung. Die Regelungen für den Sport- und Musikunterricht wurden ebenfalls angepasst. Analog zum Freizeitsport entfällt auch im Schulsport die Maskenpflicht. Im Musikunterricht kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder gesungen und mit Blasinstrumenten geübt werden, so wie das außerhalb der Schule der Fall ist.

Beim Aufenthalt im Freien auf dem Schulgelände entfällt ab heute und im Sportunterricht im Innen- und Außenbereich ab Montag, den 14. Juni die Pflicht, eine Maske zu tragen. Im Unterricht und im Schulgebäude sind weiterhin alle Personen verpflichtet, eine medizinische zu Maske tragen. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für die Nachmittagsbetreuung.

Auch im Musikunterricht finden die Reglungen analog anderer gesellschaftlicher Bereiche Anwendung. Das gemeinsame Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind grundsätzlich zulässig. Dabei soll vorzugsweise der Außenbereich genutzt werden, im Innenbereich soll auf im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten auf Abstand und sehr gute Durchlüftung geachtet. Das Ablegen der Maske ist dabei zulässig, wenn es zum Musizieren erforderlich ist. Entsprechendes gilt für den Betrieb von Musikklassen.

Jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften können darüber hinaus ebenfalls wieder stattfinden. Bei der Schülerbeförderung bzw. im Öffentlichen Personennahverkehr muss wie gehabt eine medizinische Maske getragen werden. Das engmaschige Corona-Testsystem an den Schulen besteht im bisherigen Rahmen ebenfalls weiter, wie auch – bis aus Weiteres – die übrigen Regelungen des Musterhygieneplans.

Ab heute können außerdem Veranstaltungen generell unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene sowie in Verbindung mit einem negativen Corona-Test mit bis zu 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Ungeachtet dieser generellen Obergrenzen kann insbesondere der Theaterbetrieb wie gewohnt fortgeführt werden, da Ausnahmen u.a. für Theateraufführungen zugelassen sind. Welche Voraussetzungen der Veranstaltungsort leisten muss, regelt die Hygienerahmenverordnung für Veranstaltungen.

Danach ist nun auch die Besetzung nach dem Schachbrettmuster zulässig. Die bisher notwendige Terminbuchung und Testpflicht beim Museumsbesuch entfällt mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung ebenfalls. Kontaktfreie kulturelle Betätigung im Innen- und Außenbereich, insbesondere auch Chorproben und die Nutzung von Blasinstrumenten im Probebetrieb mit ausreichendem Abstand – nicht aber Gesangs- oder Musikveranstaltungen –  sind zulässig. Bei Angeboten im Innenbereich ist ein Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus erforderlich. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt zu den Erleichterungen für den Kulturbereich: „Die neuen Regelungen machen auch wieder mehr Kulturveranstaltungen und gemeinsame kulturelle Betätigung möglich, das ist eine sehr gute Nachricht. Dabei haben wir darauf geachtet, dass niemand im Vergleich zu den bisherigen Regelungen schlechter gestellt wird. Im Gegenteil, die Möglichkeit, Säle im Schachbrettmuster zu besetzen, ist etwa für Theater eine Erleichterung. Auch ein spontaner Museumsbesuch und das gemeinsame Musizieren im Innenraum sind ab morgen endlich wieder möglich.“

 

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