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Damit nicht alle Angelegenheiten durch den gesamten Stadtrat entschieden werden müssen, gibt es mehrere Fachausschüsse aus Stadtratsmitgliedern, die innerhalb der durch die Hauptsatzung festgelegten Grenzen an Stelle des Stadtrates entscheiden können. In Homburg sind das der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau- und Umweltausschuss, der Personalausschuss, der Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss, der Beteiligungsausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss und zu guter letzt der Ständige Vergabeausschuss.

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Grundsätzlich tagt der Stadtrat öffentlich, sofern bei den Tagesordnungspunkt beispielsweise das berechtigte Interesse Einzelner dem nicht entgegensteht, d.h. Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit, in den öffentlichen Teilen der Sitzungen auf der Besuchertribüne Platz zu nehmen und dem Geschehen zu folgen. Über die Einwohnerfragestunde können sich die Menschen auch direkt am Rat beteiligen und Fragen aus dem Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung stellen, sowie Anregungen und Vorschläge unterbreiten.

Bei so vielen Kompetenzen stellt sich natürlich auch die Frage, inwiefern dem Stadtrat bei seinen Handlungsbefugnissen auch Grenzen gesetzt sind. Da sticht vor allem ein Aspekt ins Auge, der gerade in den letzten Monaten viele Bürger bewegt haben dürfte: die Abwahl des Oberbürgermeisters. Es liegt dabei nicht in der Macht des Stadtrates, den jeweiligen OB seines Amtes zu entheben. Sehr wohl hat er jedoch die Möglichkeit, ein Abwahlverfahren in die Wege zu leiten. Dazu muss mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder das Verfahren beantragen, zwei Drittel müssen dann einen entsprechenden Beschluss fassen. Das letzte Wort haben dann aber die Bürger, die am Ende dieses Verfahrens über den Verbleib des Oberbürgermeisters im Amt abstimmen dürfen. Voraussetzung für eine Abwahl ist eine einfache Mehrheit, sofern diese Mehrheit mindestens aus 30% der Wahlberechtigten beträgt.

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Stadtratswahl 2019: Das Kommunalwahlgesetz 

Während eine solche Wahl zumindest in absehbarer Zeit nicht ins Haus zu stehen scheint, wird es am 26. Mai hinsichtlich des Stadtrats ernst. Dann haben alle, die das erforderliche Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben und seit drei Monaten in Homburg ihren Wohnsitz haben, das Recht, über die Zusammensetzung des Rates abzustimmen. Insgesamt werben sieben Parteien und Gruppen um die Gunst der Bürger: CDU, SPD, Linke, AfD, Grüne, FDP und die Freie Wählergemeinschaft Homburg.

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1 Kommentar

  1. Hallo,
    Eure Berichterstattung hier war sehr gut, aber: Die Wahl ist ja jetzt schon etwas her. Sollte es daher eigentlich nicht möglich sein mal eine Liste zu veröffentlichen wer jetzt eigentlich im Stadtrat ist? Ich nehme an ich bin nicht der einzige den das interessiert?!? Bei den Verlusten der großen Parteien wäre es sehr interessant wer es denn jetzt wieder geschaft hat und wer nicht?
    MfG

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