Foto: Eike Dubois
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Am 26. Mai ist es wieder soweit: bei gleich drei Wahlen können die Bürger ihr Urteil über die politische  Arbeit in ganz verschiedenen politischen Vertretungen zum Ausdruck zu bringen. Neben den Wahlen zum Europäischen Parlament, stehen zwei kommunalpolitisch bedeutsame Urnengänge an: die Wahl zum Stadtrat, sowie die Kreistagswahl. Dabei dürften sich nicht wenige fragen, was überhaupt die Aufgaben des Kreistags sind und wie dessen Wahl vonstatten geht.

Zwischen Stadtrat und Landtag, fristet er meistens eher ein Schattendasein: der Kreistag. Dabei erfüllt er durchaus wichtige Funktionen, die für die Region von hoher Bedeutung sind. So trifft er zum Beispiel alle wichtige Entscheidungen in der Kreispolitik und ist zuständig für die Überwachung der Verwaltung im Kreis und beschließt damit über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises. 

Die wichtigste Aufgabe des Kreistags ist dabei aber die Verabschiedung des Haushalts und damit einhergehend die Bereitstellung finanzieller Mittel für verschiedene Maßnahmen und Projekte auf dem Gebiet des Saar-Pfalz Kreises. Darüber hinaus beschließt der Kreistag über die Errichtung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen. Außerdem erlässt der Kreistag Satzungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten. Der Kreistag ist also, vereinfacht ausgedrückt, die Volksvertretung des Saarpfalz-Kreises, auch wenn es in der rechtlichen Bedeutung kein Parlament ist. Der Kreistag ist vielmehr ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung und damit Teil der Exekutive.

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, werden aus der Mitte des Kreistages Ausschüsse mit je 13 Mitgliedern gebildet, die sich beispielsweise speziell mit den Themen Finanzen oder Soziales befassen. Den Vorsitz des Kreistag übernimmt der Landrat, der jedoch kein Stimmrecht hat. Dieses haben nur die 33 gewählten Mitglieder, über deren Zusammensetzung die Wähler am 26. Mai für die nächsten fünf Jahre entscheiden können. Diese waren in dieser Wahlperiode in sieben Fraktionen organisiert: CDU, SPD, Linke, AfD, Grüne, Familien-Partei und Freie Wähler-Gemeinschaft. Alle diese Parteien treten auch bei dieser Kreistagswahl an. Dazu kommt noch die FDP, die den Einzug vor fünf Jahren verpasste. 

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Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Saarpfalz-Kreis hat. Der Wahlakt selbst ist denkbar einfach: im Gegensatz zur Bundestagswahl muss nur ein Kreuz bei der präferierten Partei gemacht werden. Etwas komplizierter ist schließlich die Verteilung der 33 zu vergebenden Sitze, die nach einem speziellen Verfahren erfolgt. 

Letztlich sorgt dieses sogenannte d’Hondt-Verfahren dafür, dass alle Parteien proportional so viele Sitze erhalten, wie ihnen nach dem Wahlergebnis im Vergleich zu den anderen Parteien zustehen. Welche Personen schließlich in den Kreistag einziehen, können die Wähler nur indirekt entscheiden. Grundlage dafür sind die jeweiligen Listen der Parteien, die diese bereits vor der Wahl eingereicht haben. Jeder Wähler hat also bei der Kreistagswahl am Ende eine Stimme für eine Partei.   

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