Bei der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung (vorne v. l.): Holger Seng (Personalratsvorsitzender), Landrat Dr. Theophil Gallo, Jörg Bertsch (Vertrauensperson in der Schwerbehindertenvertretung), Katharina Schett (hinten l.) und Birgit Rudolf (Frauenbeauftragte/r). Foto: Sandra Brettar
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In der Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises wird ab sofort ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) eingeführt.

Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken und zu verbessern. Damit schafft der Kreis mit Blick auf die derzeitige Arbeitswelt Handlungsformen und Prozesse, um anforderungsgerecht agieren zu können. Denn: Im Zuge der Digitalisierung und des demografischen Wandels verändern sich die Anforderungen an die Bediensteten kontinuierlich. Dadurch können arbeitsbedingte Belastungen entstehen, die letztlich zur Überbeanspruchung führen können, wozu auch der Fachkräftemangel seit geraumer Zeit wesentlich beiträgt.

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Die Auswirkungen dieser Entwicklungen sind vielschichtig und haben erkennbaren Einfluss auf die Gesundheit der Bediensteten. Leiden des Muskel-Skelett-Systems und psychische Erkrankungen sind aktuell die häufigsten Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, nimmt das Thema Gesundheit auch in der Kreisverwaltung einen hohen Stellenwert ein. Der Erfolg und die Wirksamkeit einer jeden Organisation sind abhängig von den physischen und psychischen Stärken der Mitarbeitenden. Damit diese jedoch ihrer Arbeit motiviert und erfolgreich nachgehen können, ist es wichtig, auf deren Gesundheit zu achten, Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten und Überlastungssituationen zu vermeiden.

Verantwortlich für das BGM zeichnet Katharina Schett, seit 1. Oktober 2022 Mitarbeiterin der Kreisverwaltung. Bis dahin war sie freiberuflich u. a. in der Betrieblichen Gesundheitsförderung tätig. „Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen und die Chance, mit den Kolleginnen und Kollegen gemeinsam das Thema ‚Gesunde Arbeit‘ in der Kreisverwaltung voranzubringen“, versichert Katharina Schett. Teile des BGM sind dabei ebenso der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Betriebliche Gesundheitsförderung. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) rundet es im Sinne der Ganzheitlichkeit ab.

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Das BGM ist auf verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen ausgerichtet. Es wirkt also einerseits auf die äußeren Rahmenbedingungen und Verhältnisse in der Organisation (beispielsweise Arbeitsorganisation und verbesserte Ergonomie am Arbeitsplatz) ein. Andererseits werden die Bediensteten in einem gesundheitsförderlichen Verhalten (beispielsweise Selbstmanagement, Suchtprävention oder Stressbewältigung) unterstützt und geschult. „Die Elemente werden nun sukzessive ausgewählt und eingeführt. Dieser systematische Ansatz ermöglicht es, über die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu wahren. Ich bin froh, dass wir mit Frau Schett eine Fachkraft gewinnen konnten, die uns bei diesem Prozess wirksam unterstützt“, bekräftigt Landrat Dr. Gallo.

Seit der neuen Personalisierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement weiter strukturiert. Das BEM ist Arbeitgeberpflicht und für die Arbeitnehmenden freiwillig. Es greift ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Person ununterbrochen oder in Summe innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Ab diesem Zeitpunkt wird in einem offenen Such-Prozess analysiert, inwiefern die Arbeitsunfähigkeit in Zusammenhang mit der Arbeit steht. Dabei sollen Lösungen entwickelt werden, wie einer (erneuten) Dienstunfähigkeit vorgebeugt werden oder diese vermieden werden kann. In der Folge ist es ebenso Ziel, den Arbeitsplatz der BEM-berechtigten Person zu erhalten. In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessensvertretungen wurde hierfür eigens eine Dienstvereinbarung erarbeitet und verabschiedet. Diese tritt ab dem 1. März in Kraft und wird in der Praxis gelebt.

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