Eine bundesweite Auszeichnung mit direktem Homburg-Bezug: Rechtsanwältin Dr. Sandra Dörr ist vom F.A.Z. Institut erneut in die Liste der „Top Anwälte“ im Erbrecht aufgenommen worden. Die Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht arbeitet in der Homburger Kanzlei Müller-Dülfer & Dr. Dörr – und ist in der aktuellen Auswertung die einzige ausgezeichnete Vertreterin aus dem Saarland in der Kategorie Erbrecht.
Veröffentlicht wurde die neue Auswahl Anfang September im Rahmen der Studie „TOP Anwalt 2027“ des F.A.Z. Instituts. In der bundesweiten Übersicht der ausgezeichneten Privatanwälte findet sich Dr. Sandra Dörr in der Rubrik Erbrecht unter dem Saarland. Dort ist sie als einzige Anwältin des Bundeslandes aufgeführt.
Nach Angaben ihrer Homburger Kanzlei erhält Dörr diese Auszeichnung bereits zum zweiten Mal in Folge. Für die Juristin ist das zugleich eine bundesweite Anerkennung ihrer Arbeit aus einem Standort heraus, der fernab der großen Kanzleizentren liegt: Dörr berät ihre Mandanten in der Dürerstraße in Homburg.
Die Auszeichnung beruht nach Angaben des F.A.Z. Instituts auf mehreren Bausteinen. Für die Studie wurden einerseits Empfehlungen von Fachkollegen ausgewertet, andererseits öffentlich zugängliche Mandantenbewertungen analysiert. Bei Anwälten, die überwiegend Privatmandanten beraten, wertete ein trainiertes Sprachmodell laut F.A.Z. Institut rund 1,3 Millionen Mandantenurteile mit etwa neun Millionen Textfragmenten aus.
Bewertet wurden unter anderem fachliche Kompetenz, Erreichbarkeit, Verständlichkeit der Beratung, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Kostentransparenz sowie Vertrauenswürdigkeit und Empathie. Zusätzlich flossen die Empfehlungen von Fachkollegen ein. Insgesamt kamen über die verschiedenen Rechtsgebiete hinweg rund 36.000 Fach-Empfehlungen zusammen. Grundsätzlich habe sich jeder Anwalt für die Auszeichnung qualifizieren können, sofern die Kriterien der Studie erfüllt wurden. Die Befragungen liefen von April bis Juni 2026.
Erbrecht als zunehmend komplexes Beratungsfeld
Dörr ist Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Gerade das Erbrecht reicht dabei weit über die klassische Frage hinaus, wer nach einem Todesfall welchen Anteil eines Vermögens erhält.
Schenkungen zu Lebzeiten, Immobilien, steuerliche Fragen, Vorsorge oder die finanzielle Absicherung innerhalb der Familie können ebenso eine Rolle spielen. Nach Angaben der Kanzlei wird Dörr deshalb auch regelmäßig von überregionalen Medien zu erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen angefragt.
Zu den Themen gehören beispielsweise die Auswirkungen steigender Pflegekosten auf Immobilienvermögen oder die Frage, wann eine vorzeitige Vermögensübertragung innerhalb einer Familie sinnvoll sein kann.
Bundesweite Anerkennung mit Homburger Adresse
Dass sich die Homburger Juristin in einer deutschlandweiten Auswahl wiederfindet, ist vor allem aus lokaler Sicht bemerkenswert. Die Liste umfasst zahlreiche Kanzleien und Anwälte aus den großen deutschen Städten und Ballungsräumen. Im Saarland ist Dörr in der aktuellen Kategorie Erbrecht die einzige aufgeführte Anwältin.
Für die Homburger Kanzlei ist die erneute Aufnahme deshalb nicht nur eine fachliche Auszeichnung, sondern auch ein Zeichen dafür, dass spezialisierte Beratung auf bundesweitem Niveau nicht zwingend an Frankfurt, München oder Berlin gebunden sein muss.
In diesem Fall führt die Adresse nach Homburg.
















