Wird ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen können.

Energieausweise enthalten auf Seite 5 Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Sie weisen auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hin, ersetzen jedoch keine Energieberatung. Es sind lediglich Hinweise, wie sich der bauliche Wärmeschutz und die Heizungsanlage optimieren und erneuerbare Energien nutzen lassen. Der Ausweisaussteller gibt zu den einzelnen Empfehlungen auch an, ob diese sinnvollerweise als Einzelmaßnahmen oder in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden sollten. Zusätzlich kann er noch die geschätzten Amortisationszeiten und die Kosten pro gesparter Kilowattstunde Energie nennen. Diese Angaben sind allerdings nicht verpflichtend.

Speziell Eigenheimbesitzer, die auch selbst im Gebäude wohnen und zusätzlich Wohnungen vermietet haben, werden durch die Empfehlungen angeregt, über eine Modernisierung ihres Gebäudes nachzudenken. Allerdings verändern sich die Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre, so dass die Empfehlungen möglicherweise schon veraltet sind, wenn die Renovierung beginnt.

Vor einer Modernisierung sollten die Eigenheimbesitzer den Rat eines Experten bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberate der Verbraucherzentrale. Dieser erläutert die Empfehlungen und gibt Hinweise, worauf bei Wärmedämmung und Heizungsoptimierung besonders geachtet werden soll. Zudem erhält der Verbraucher Hinweise auf mögliche Förderungen.

Telefonische Auskünfte zum Thema Energieausweis erhalten Interessenten dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 kostenfrei.

Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de. Terminvereinbarung zur persönlichen Beratung in einem der 18 Büros im Saarland ebenfalls unter 0800-809 802 400 (kostenfrei) oder in der Beratungsstelle.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–       Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.

–       Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 – 8098 22.

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