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Ist sie erfolgreich oder nicht? Diese sowohl für den beklagten und suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind wie auch für die Verwaltung der Kreisstadt hochspannende Frage ist nun beantwortet. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hat am 8. Januar das Urteil des saarländischen Landgerichtes in Teilen aufgehoben. 

Dieses hatte vor genau einem Jahr den Homburger Oberbürgermeister in Folge der Detektiv-Affäre zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Dagegen hatte Schneidewinds Verteidiger Dr. Joachim Giring die Revision beim BGH beantragt und hat jetzt einen Teilerfolg verbuchen können.

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Per Beschluss und ohne Hauptverhandlung haben die Richter das vom Schneidewind-Verteidiger angestrengte Verfahren beendet und zur Neuverhandlung an das Landgericht in Saarbrücken zurückverwiesen. Das Tatgeschehen selbst sahen die Bundesrichter als gegeben, bestimmten Feststellungen zum Untreueverdacht durch das Landgericht wollte der Strafsenat aber nicht folgen. 

Die vom Anwalt erhobene Kritik zur Verfahrensweise (z.B. Verhandlung bis nach 22.00 Uhr, Entstehungsweise von Gutachten) wiesen die BGH-Richter ebenfalls zurück. An der derzeitigen Situation für Schneidewind und die Stadtverwaltung ändert der BGH-Beschluss jedoch nichts. So teilt das Innenministerium auf Anfrage schriftlich mit: „Die Suspendierung bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens bestehen. Während der Suspendierung ist Beamten die Fortführung ihrer Dienstgeschäfte untersagt.“ Schneidewind selbst sagte uns lediglich, dass er und sein Anwalt erst am Dienstag, den 28. Januar, von der am 8. Januar getroffenen Entscheidung des BGH erfahren habe. Auch Verteidiger Giring hält sich bedeckt, möchte sich nicht konkret zu dem Beschluss äußern, „da das Verfahren noch anhängig ist. Ich werde mich daher auch zu den möglichen Verteidigungszielen nicht äußern.“

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Michael Forster, der seit Monaten an der Verwaltungsspitze seinen Job als Bürgemeister und gleichzeitig kommissarischer Oberbürgermeister macht stellt fest: „Das Urteil des BGH ist für die Person Rüdiger Schneidewind durchaus positiv zu bewerten. Für unsere Stadt allerdings macht ein neuerlicher Prozess die derzeitige Situation nicht einfacher, weil es weiterhin unklar ist, wie die Verwaltungsspitze in absehbarer Zeit besetzt sein wird.“ Er selbst werde an dem eingeschlagenen Weg der Neustrukturierung der Verwaltung festhalten. Dafür hat Forster bei verschiedenen parteilichen Neujahrsempfängen bereits großes Lob erhalten.

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