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Das PPP gibt es seit 1983, als der Bundestag und der US-Kongress das Programm zum 300. Jahrestag der ersten Einwanderung nach Amerika ins Leben riefen.

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Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler von Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind und ihre Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen haben. Junge Berufstätige und Auszubildende, die sich bewerben, dürfen zum Stichtag des Ausreisejahres (31. Juli) höchstens 24 Jahre alt sein. Auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung können an der Ausschreibung teilnehmen.

Die Bewerbungsfrist endet am 13. September 2019. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Bewerbungsformulare gibt es unter: http://www.bundestag.de/ppp

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