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Das Ordnungsamt der Stadt Homburg hat am vergangenen Wochenende während des Maifestes in der Innenstadt gemeinsam mit dem Gewerbeamt, dem Kreisjugendamt und der Polizei eine Kontrollaktion durchgeführt. Im Mittelpunkt stand der Jugendschutz.

Aufgesucht wurden am Freitagabend die Betreiber der Getränkestände auf dem Fest. Hier wurden die Bestimmungen des Jugendschutzes angesprochen und Infomaterial ausgehändigt. Prävention stand dabei an erster Stelle. Minderjährige waren zu den Zeitpunkten der Gespräche nicht feststellbar. Auch wurden an mehreren Stellen Lärmmessungen durchgeführt. Die Werte bewegten sich alle unter den festgesetzten Grenzen, auch die Sperrzeiten bei Musik und Ausschank wurden eingehalten.

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Bei der Überprüfung eines Getränkestandbetreibers wurde im Nachhinein das Hauptzollamt in Saarbrücken informiert. Hier besteht der Verdacht der Schwarzarbeit, da keine der angestellten Servicekräfte nähere Angaben zum Beschäftigungsverhältnis machen konnte. Bei der anschließenden Kontrolle umliegender Gaststätten, bei der auch minderjähriges Publikum erwartet wurde, gab es viel Positives: In fünf aufgesuchten Betrieben wurden keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Das Kreisjugendamt übergab auch hier Infomaterial und sprach mit den Betreibern über die neuesten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Beim Besuch einer weiteren Szene-Gaststätte kamen jedoch gleich mehrere Verstöße auf den Tisch. Nicht nur, dass mehrere Minderjährige anwesend waren – die unter anderem auch Alkohol tranken – auch gegen das Nichtraucherschutzgesetz wurde verstoßen, Aschenbecher standen an der Theke und auf den Tischen bereit und waren bereits mit Zigarettenresten gefüllt. An einem Ecktisch wurde zudem von mehreren Jugendlichen Shisha geraucht – die Kohle dafür wurde mithilfe einer elektrischen Heizplatte im Nebenzimmer auf dem Fußboden entzündet. Die Minderjährigen wurden noch vor Ort nach einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt und der Polizei in die Obhut ihrer verständigten Eltern übergeben. Aufgrund der Uneinsichtigkeit und wiederholter Verstöße in mehreren Bereichen wird den Betreiber nun wohl eine Strafanzeige erwarten. Es wird zudem die Einleitung eines Verfahrens zur Untersagung der Gaststätte erwogen, da der Verdacht besteht, dass die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Gaststätte beim Betreiber nicht vorhanden ist.

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