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„Ich kann nachvollziehen, dass eine Gewerkschaft derartige Forderungen stellt. Eine Fraktion im Parlament sollte aber wissen, dass das UKS an den Tarifvertrag der Länder gebunden ist. Aus diesem Grund ist es rechtlich überhaupt nicht zulässig, einen eigenständigen Tarifvertrag abzuschließen. Das wäre ein Verstoß gegen die Beschlusslage der TdL – dem Saarland würden bei einem widerrechtlichen Abschluss Sanktionen drohen.“

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DIE LINKE im Saarländischen Landtag begrüßte entsprechend die Einigung auf verbindliche vertragliche Regelungen zur Entlastung der Pflegebeschäftigten am Uniklinikum. Die gesundheitspolitische Sprecherin Astrid Schramm erklärt: „Es ist gut, dass es an der Uniklinik nun klare, verbindliche Regeln und Personal-Untergrenzen geben wird.“ 

Auch der von der CDU kritisierte Antrag wurde thematisiert: „DIE LINKE hatte für die heutige Landtagssitzung einen Antrag vorbereitet, in dem die Klinikleitung aufgefordert wird, solche verbindlichen Regeln zur Entlastung aufzustellen und in dem die Landesregierung aufgefordert wird, in den entsprechenden Gremien dafür einzutreten. Dieser Antrag hat sich nun erledigt. Der Verhandlungserfolg ist ein wichtiger Schritt und ein Erfolg für die Pflegekräfte in Homburg.“

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