„Wir hoffen durch die zusätzlich mit ver.di vereinbarten Entlastungsmaßnahmen, wie „Belastungsausgleich“ und „keine Nacht alleine“, sowie die schon mit unserem Personalrat vereinbarte und in der Umsetzung befindliche Entfristungsoffensive befristeter Arbeitsverhältnisse das derzeitige Pflegepersonal zu stabilisieren und damit Fluktuation und erforderliche Ersatzbeschaffung möglichst gering zu halten.“ so das UKS in einer Stellungnahme.

„Wir werden nur zusammen erfolgreich sein und die vereinbarten Maßnahmen umsetzen können, wenn UKS, Personalrat und ver.di an einem Strang ziehen und gemeinsam alles tun, um die Position des UKS auf dem Arbeitsmarkt zu stärken und die richtigen Mitarbeiter für das UKS zu gewinnen. Das heute offiziell unterschriebene Maßnahmenpaket ist ein vielversprechender Schritt in diese Richtung.“

Doch wie sollen die geplanten Maßnahmen finanziert werden? Genauso wie bei den vorausgegangenen Vereinbarungen mit ver.di in anderen Bundesländern, baut ein Teil der beschlossenen Aufpersonalisierung um insgesamt 145 Stellen auf einer dauerhaften Refinanzierung durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz. Sicherlich wird das UKS aber auch selbst in neue Stellen zur Patientenversorgung und der Entlastung der Mitarbeiter investieren müssen. Hier soll aber, laut UKS, sichergestellt sein, dass diese Maßnahmen auch wirtschaftlich umsetzbar sind. 

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