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Teile der Opposition stellten die Aussagen Schneidewinds jedoch nicht zufrieden. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Yvette Stoppiera-Wiebelt, mahnte mehr Transparenz an, „um den Eindruck von Mauscheleien nicht aufkommen zu lassen.“ Es sei „lächerlich“, dass sich Schneidewind mit seiner Nichterfahrung als Jurist rechtfertige. Ihr Fraktionskollege Winfried Anslinger sah gar einen „massiven Rechtsverstoß. Der Paragraph hätte ständig beachtet werden müssen.“ Auch Marianne Bullacher von der Allianz der Vernunft sah den OB in der Pflicht. „Es ist Ihre Aufgabe, dass der Verdacht der Mauschelei nicht entsteht. Sie haben dafür gesorgt, dass wir dieses Thema nun diskutieren müssen“, warf sie Schneidewind vor.

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Der Oberbürgermeister wies darauf hin, dass nicht nur die Verwaltung das KSVG kennen müsse, sondern auch Ratsmitglieder in ihrer Pflicht seien, sich mit den Gesetzen und Regeln zu beschäftigen. Ein nicht von der Hand zu weisender Einwand, da sich in den vergangenen Jahrzehnten kein Stadtrat, egal welcher Parteizugehörigkeit, mit dem Thema beschäftigt hat.

Es gab aber nicht nur Kritik am Vorgehen des Oberbürgermeisters, sondern auch der Paragraph an sich wurde infrage gestellt. So mahnte Axel Ulmcke, Fraktionsvorsitzender der FWG, eine Überarbeitung des Paragraphen an. „Dieser Paragraph verhindert, dass sich Gewerbetreibende für die Kommunalpolitik interessieren würden.“ Auch Schneidewind hatte zuvor darauf hingewiesen, dass „Ratsmitglieder keine Vor- oder Nachteile bei der Auftragsvergabe genießen dürfen.“ Es sei wichtig, dass auch in Zukunft kleine Unternehmer nicht von ihrem kommunalpolitischen Engagement abgeschreckt werden, da diese wichtige Erfahrung hätten.

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Barbara Spaniol von den Linken sah dies ähnlich. „Es kann nicht sein, dass kleine Unternehmer durch diesen Paragraph abgeschreckt werden. Es muss aber alles fair und transparent zugehen.“ In diesem Zusammenhang lobte sie auch die Einsetzung des Ständigen Vergabeausschusses und stimmte CDU-Fraktionschef Michael Forster zu, der zuvor ebenfalls die Vorteile des Vergabeausschusses gelobt hatte. Durch diesen sehe jeder der Kollegen, wer welchen Auftrag bekommen habe. „Es ist hier sehr hohe Transparenz geschaffen worden. Dennoch muss natürlich der §36 eingehalten werden“, so Forster.

Bezüglich der Beschäftigung des Elektrounternehmers D. führte der OB im öffentlichen Teil der Sitzung nur aus, dass dessen Vertrag in seine eigene Amtszeit gereicht habe. „Wir haben diesen Vertrag dann Ende des letzten Jahres verlängert und wollten ihn nachträglich vom Rat genehmigen lassen.“ Denn im Zentrum der Beschäftigung des Elektrounternehmers standen auch Haftungsfragen und damit auch eine gewisse Dringlichkeit um rechtssicher zu handeln. Das ehemalige Ratsmitglied wurde damit beauftragt, sich um die Sicherheit elektrische Einrichtungen in den Liegenschaften der Kreisstadt gesetzteskonfom zu kümmern.

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