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Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln (diese können auch auf der Seite der Kulturgesellschaft nachgelesen werden/ sie werden dort verlinkt):

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  1. Allgemeines

Veranstalterin ist die Homburger Kulturgesellschaft gGmbH. Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnehmen können alle natürlichen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in der EU. Einsendeschluss ist der 30.04.2021 (eintreffend). Die Kosten für die Organisation des Wettbewerbs und die Rücksendung der Bilder trägt die Veranstalterin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Motivwahl

Zugelassen sind Motive aus Stadt und Natur im Stadtgebiet Homburg. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können maximal drei Bilder pro Themenkategorie zur Verfügung stellen. Es werden die Themenkategorien Kultur-leben, Natur pur, Lieblingsplätze und Lost Places angeboten. Die Bilder sind bei Abgabe bzw. Einsendung eindeutig den Themenkategorien zuzuordnen.

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  1. Auswahlverfahren, Abstimmung, Prämierung

Die Veranstalterin trifft bei allen Einsendungen eine Vorauswahl von 20 Bildern pro Themenkategorie. Diese 20 Bilder (insgesamt 80) werden im Anschluss auf der Homepage der Stadt Homburg (fotowettbewerb.homburg.de) und auf der Facebook-Seite der Homburger Kulturgesellschaft (@kultur.homburg) veröffentlicht und zur Abstimmunggestellt. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin an der Abstimmung kann pro Themenkategorie nur ein Bild auswählen. Die Abstimmungsmodalitäten sind auf den jeweiligen Onlineplattformen genauer beschrieben. Die drei Bilder, die in jeder Themenkategorie die meisten Stimmen erhalten, werden mit je einem Homburger Geschenkgutschein im Wert von 100 Euro (1. Platz), 50 Euro (2. Platz) und 25 Euro (3. Platz) prämiert. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

  1. Zulassungsbeschränkungen

Zugelassen sind Papierfotos, digitale Farbbilder auf Datenträgern oder per Mail-Anlage (Mindestauflösung 300 dpi, Dateifomate jpg, tif, png, RAW). Dias, Negative, Ausdrucke, Scans von Fremdaufnahmen, Schwarz-Weiß-Aufnahmen und Panoramabilder sind nicht zugelassen. Jedes eingereichte Foto muss mit einem Hinweis auf Autorennamen, Bildtitel und Bildnummer versehen sein. Bilder, die offensichtlich gegen die guten Sitten oder gegen die allgemeinen Verhaltensregeln für Fotografen gemäß Nr. 5 verstoßen, kommen nicht zur Abstimmung. Dies gilt auch für digital bearbeitete bzw. veränderte Bilder.

  1. Datenschutz, Bildrechte

Die von den Einsendern eingereichten Daten werden von uns nur zur Abwicklung des Fotowettbewerbs gespeichert und verwendet. Die Veranstalterin setzt voraus, dass alle Einsenderinnen und Einsender auch Inhaberinnen und Inhaber der Bildrechte sind. Die nach der Vorauswahl im Besitz der Veranstalterin verbleibenden Fotos werden veröffentlicht mit Angabe des Namens des Einsenders bzw. der Einsenderin. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden alle Fotos in den Schlossberghöhlen ausgestellt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden. Es steht jedem frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

  1. Verhaltensregeln

– Im Rahmen der Aufnahme dürfen unter keinen Umständen das Leben von Pflanzen oder Tieren gefährdet werden oder in ihrer Lebensweise gestört werden.

– Die gesetzlichen Natur- und Denkmalschutzbestimmungen sind unbedingt zu beachten.

– Das Fotomotiv und seine Umgebung dürfen in keiner Weise verändert werden.

– Die Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild sind unbedingt zu beachten. Erforderliche Erlaubnisse sind im Vorfeld einzuholen.

 

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