Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Infrastruktur öffentlich zugänglich zu machen. Was als Instrument demokratischer Kontrolle und wirtschaftlicher Transparenz gedacht ist, könnte nach Einschätzung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in der heutigen Sicherheitslage zum Einfallstor für gezielte Angriffe werden. In einem am 10. April 2026 veröffentlichten Positionspapier fordert der Verband deshalb eine grundlegende Neubewertung bestehender Transparenzpflichten.
Der Kern des Problems liegt in einer veränderten Bedrohungslage, die mit den geltenden Regelungen nach Ansicht des BDEW nicht mehr ausreichend abgebildet wird. Digitale Kartendienste, frei verfügbare Geodaten und Anwendungen künstlicher Intelligenz ermöglichen es heute, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen systematisch auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Was früher in verstreuten Dokumenten und Registern lag, lässt sich mittlerweile mit vergleichsweise geringem Aufwand zu einem präzisen Lagebild kritischer Versorgungsnetze zusammensetzen.
Der Verband benennt in seinem Papier konkrete Risikobereiche, die er für besonders überprüfungsbedürftig hält. Dazu zählen der Infrastrukturatlas, Kapazitätskarten und Netzentwicklungspläne ebenso wie bestehende Informationszugangsrechte und öffentliche Vergabeverfahren. In all diesen Bereichen sieht der BDEW die Gefahr, dass sicherheitsrelevante Details unbeabsichtigt preisgegeben werden, die potenzielle Angreifer für sich nutzen könnten.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, stellte klar, dass es nicht um eine generelle Abkehr von Offenlegungspflichten gehe. „Grundsätzlich bestehen gesetzliche beziehungsweise behördliche Regelungen, die Strom- und Gasnetzbetreiber rechtlich verpflichten, ihre Infrastruktur in der Öffentlichkeit für jedermann offenlegen zu müssen. Dies kann unbeabsichtigt neue Angriffsflächen schaffen“, erklärte Andreae. Entscheidend sei vielmehr eine kluge und verantwortungsvolle Ausgestaltung: „Wir brauchen eine konsequente Neubewertung aller relevanten Regelungen mit einem klaren Fokus auf den Schutz kritischer Infrastrukturen. Nur so können wir Versorgungssicherheit auch in einem zunehmend komplexen Sicherheitsumfeld gewährleisten.“
Neben der Analyse bestehender Schwachstellen hat der BDEW auch konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet, wie sich Transparenzanforderungen und Sicherheitsinteressen künftig besser in Einklang bringen lassen. Der Verband betont dabei ausdrücklich, dass es ihm nicht um die Abschaffung von Veröffentlichungspflichten geht, sondern um eine differenzierte Abwägung im Einzelfall. Welche Informationen tatsächlich öffentlich sein müssen und welche besser nur einem eingeschränkten Kreis zugänglich gemacht werden sollten, müsse angesichts der technologischen Entwicklung neu verhandelt werden.
Die Debatte trifft einen Nerv, der weit über die Energiewirtschaft hinausreicht. Seit Jahren wächst das Bewusstsein dafür, dass kritische Infrastrukturen in Deutschland verwundbarer sind, als lange angenommen. Cyberangriffe auf Versorgungsunternehmen, Sabotageakte an Leitungen und die geopolitische Lage haben den Druck auf Politik und Regulierungsbehörden erhöht, den Schutz sensibler Anlagen neu zu denken. Der Vorstoß des BDEW dürfte daher in den kommenden Wochen sowohl in der Bundespolitik als auch bei den zuständigen Aufsichtsbehörden auf Resonanz stoßen.






















