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Das Urteil ist gesprochen – und es hat eine Wucht, die über den Gerichtssaal hinausreicht. Im Prozess um die Tötung des Polizeioberkommissars Simon Bohr hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten Ahmet G. freigesprochen. Der Grund: Schuldunfähigkeit. Gleichzeitig ordnete das Gericht die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Als die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer die Entscheidung verkündete, blieb es zunächst still. Doch die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Im Saal brachen Angehörige und Freunde in Tränen aus. Einige Zuschauer reagierten fassungslos, einzelne sprachen von einem „Skandal“, andere davon, dass „alle Leben zerstört“ seien. Für viele kam dieses Urteil überraschend.

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Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der damals 19-Jährige bei der Tat am 21. August 2025 schuldunfähig war. Seine Einsichtsfähigkeit sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie vollständig aufgehoben gewesen. Damit ging die Kammer sogar über die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters hinaus, der lediglich von einer stark eingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen war.

Die Tat selbst bleibt auch nach dem Urteil schwer zu begreifen. Nachdem Ahmet G. bei einem Einsatz wegen seines Raubüberfall auf die Tankstelle in Völklingen gestellt worden war, kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf er an die Dienstwaffe eines Polizeianwärters gelangte und auf Simon Bohr schoss. Später kehrte er zurück und gab weitere Schüsse auf den bereits am Boden liegenden Beamten ab. Szenen, die im Prozess immer wieder beschrieben wurden – und die für viele Zuhörer kaum auszuhalten waren.

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Dass es dennoch zu einem Freispruch kam, liegt am juristischen Kern der Entscheidung. Schuldunfähigkeit bedeutet: keine strafrechtliche Verurteilung. Gleichzeitig ist die angeordnete Unterbringung in einer forensischen Klinik keine milde Konsequenz. Sie erfolgt auf unbestimmte Zeit und unterliegt strengen Sicherheitsvorgaben. Eine Entlassung ist erst möglich, wenn keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.

Der Verteidiger des Angeklagten sprach nach dem Urteil deshalb auch von „keinem klassischen Freispruch“. Sein Mandant sei schwer krank, die Tat aus einer subjektiven Bedrohung heraus erfolgt – auch wenn diese objektiv nicht bestanden habe.

Ganz anders fällt die Reaktion der Nebenklage aus. Die Anwältin der Witwe von Simon Bohr sprach von einem Schock. Sie äußerte Zweifel an der vollständigen Schuldunfähigkeit und verwies darauf, dass der Angeklagte selbst nur sehr begrenzte Angaben zum Tatablauf gemacht habe.

Noch deutlicher wurde die Kritik aus den Reihen der Polizei. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Saarland, Andreas Rinnert, erklärte, der Freispruch mache die Polizeifamilie „völlig fassungslos“. Die Tat habe die Polizei nachhaltig verändert, viele Kollegen lebten seitdem „in einem Albtraum weiter“. Rinnert betonte zugleich, dass unabhängig von der juristischen Bewertung eines klar sei: „Die Folge seines Handelns bleibt die gleiche.“ Die angeordnete Unterbringung werde daher zumindest als notwendiger Schritt gesehen.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft fand klare Worte. Landeschef Markus Sehn sprach von einem „Schlag ins Gesicht“ für die Polizei. Das Urteil bringe keine Gerechtigkeit für den getöteten Beamten – ein kleiner Lichtblick sei lediglich, dass der Täter auf absehbare Zeit nicht in Freiheit leben werde.

Die Behörden selbst reagierten zurückhaltender. Die Landespolizeidirektion Saarland stellte das Mitgefühl für die Familie und Kollegen in den Vordergrund, betonte aber gleichzeitig das Vertrauen in die unabhängige Justiz. Das Urteil sei das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das sorgfältig und unter Wahrung aller Rechte geführt worden sei.

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Juristisch ist der Fall damit noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision einzulegen. Über den weiteren Verlauf wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Was bleibt, ist ein Urteil, das viele Fragen offenlässt – und eine emotionale Wucht, die weit über den Gerichtssaal hinaus spürbar ist.

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