brown and white snake on brown grass
Symbolbild
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Eine Vogelspinne im Terrarium, ein farbenprächtiger Prachtfink in der Voliere oder gar ein wildlebendes Reptil – der Wunsch nach einem außergewöhnlichen Haustier ist weit verbreitet. Doch wer glaubt, er dürfe sich jedes exotische Tier einfach nach Belieben in die eigenen vier Wände holen, irrt. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin: In Deutschland ist die private Haltung solcher Tiere alles andere als einheitlich geregelt.

Bei klassischen Haustieren bleibt die Rechtslage überschaubar. Wer sich eine Katze, ein Kaninchen oder einen Goldfisch anschafft, muss sich über Verbote in der Regel kaum Gedanken machen – vorausgesetzt, das Tier wird artgerecht gehalten und der Mietvertrag enthält keine entsprechenden Klauseln. Sobald es jedoch um exotische oder sogar gefährliche Arten geht, wird die Angelegenheit deutlich komplizierter.

„Vor der Anschaffung sollte man unbedingt prüfen, welche Vorschriften gelten“, rät Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Denn ob ein Tier erlaubt, genehmigungspflichtig oder gänzlich verboten ist, hängt nicht allein von der Art ab, sondern auch vom Wohnort. Die einzelnen Bundesländer gehen hier teils sehr unterschiedliche Wege.

Die Bandbreite der Regelungen ist beachtlich. In Nordrhein-Westfalen etwa dürfen Privatpersonen bestimmte hochgiftige Tiere gar nicht erst erwerben. Berlin und Bremen verbieten die private Haltung gefährlicher wildlebender Arten grundsätzlich und lassen nur in besonderen Härtefällen Ausnahmen zu. Andernorts fallen die Vorgaben lockerer aus.

Auch die Hürden für eine Genehmigung variieren stark. Je nach Tier müssen Halterinnen und Halter Fachkenntnisse sowie geeignete Räumlichkeiten nachweisen, mitunter wird sogar ihre persönliche Zuverlässigkeit überprüft. „Wer einen Exoten anschaffen möchte, muss sich also genau mit den Anforderungen beschäftigen und klären, welche Behörde zuständig ist und welche Nachweise nötig sind“, erklärt Rempel. Hinzu kommt: Wer eine solche Haltung übernimmt, muss mit behördlichen Kontrollen rechnen.

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Unabhängig von Art und Herkunft gilt für jedes Tier das Tierschutzgesetz. Es schreibt vor, dass alle Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht werden müssen. Gerade exotische Arten stellen dabei besondere Ansprüche, die im Alltag oft unterschätzt werden. „Interessenten sollten sich vorher sehr genau überlegen, ob sie den Bedürfnissen des Tieres und den ethischen Anforderungen dauerhaft gerecht werden können“, mahnt Rempel. Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, trifft am Ende die bessere Entscheidung – für sich und für das Tier.

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