Die Bezirkssynode des Protestantischen Kirchenbezirks Homburg wird am Freitag, dem 28. Juni 2024, um 18:30 Uhr im Siebenpfeifferhaus in Homburg tagen. Die Vorsitzende der Bezirkssynode, Daniela Freyer, hat zur 8. Tagung eingeladen, die unter anderem die Jugendarbeit im Fokus haben wird.
Ein zentrales Thema der Sitzung ist die Arbeit der Jugendzentrale im Kirchenbezirk Homburg. Diese wird ihre verschiedenen Arbeitsbereiche präsentieren, darunter die Konfirmandenarbeit, Jugendgottesdienste, Freizeitarbeit, Schülerarbeit und die Juleica-Ausbildung.
Die Bedeutung der Juleica-Ausbildung
Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist ein bundesweit anerkannter Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit, der auch in der Evangelischen Jugend der Pfalz Anwendung findet. Sie steht für eine qualitativ hochwertige Ausbildung nach bundesweit einheitlichen Standards und fördert die gesellschaftliche Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Seit 1999 wird die Juleica an ehrenamtliche Jugendleiter ausgegeben.
Die Evangelische Jugend der Pfalz hat bereits 1999 spezifische Mindeststandards für die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter festgelegt. Diese umfassen etwa 60 Zeitstunden, was ungefähr drei Wochenendkursen entspricht, und beinhalten praktische Erfahrungen unter fachlicher Anleitung und Begleitung. Die Juleica bescheinigt diese Ausbildung sowohl in Theorie als auch in Praxis und deckt ein breites Spektrum ehrenamtlicher Tätigkeiten ab, wie z.B. die Leitung von Kinder- und Jugendgruppen, die Mitarbeit in kinder- und jugendpolitischen Gremien, sowie die Organisation von Freizeiten und Projekten.
Tagesordnung der Synode
Die Synode wird mit einer Andacht, geleitet von Pfarrerin Laubscher, eröffnet. Anschließend stehen verschiedene Regularien auf dem Programm, darunter die Verpflichtung erstmals anwesender Mitglieder, die Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit sowie die Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 29. November 2023.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Sicherung der Kassenliquidität des Verwaltungsamtes durch den Beschluss eines Nachtragshaushaltsplans. Zudem werden Berichte über den Zwischenstand zur Umsetzung des Gesetzes zur effizienteren Nutzung kirchlicher Gebäude sowie von der Landessynode vorgestellt.
Anträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten müssen bis spätestens 7. Juni 2024 schriftlich beim Dekanat eingegangen sein. Die Teilnahme der Synodalen ist aufgrund der notwendigen Beschlussfähigkeit von großer Bedeutung. Sollten Mitglieder verhindert sein, wird um rechtzeitige Mitteilung an das Pfarramt gebeten, damit entsprechende Stellvertreter eingeladen werden können.
Für die Tagung stehen Parkmöglichkeiten auf dem Platz hinter dem Amtsgericht zwischen Oberer und Unterer Allee zur Verfügung.