Die EU-Kommission hat am 22. April 2026 ihr Optionenpapier „AccelerateEU – Energy Union“ vorgelegt und damit einen umfassenden Werkzeugkasten zur Senkung der Energiepreise in Europa präsentiert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Stoßrichtung des Papiers grundsätzlich, mahnt aber bei mehreren Punkten eine konsequente Umsetzung an. „Mit ihrer Mitteilung ‚AccelerateEU‘ setzt die EU-Kommission an den richtigen Stellschrauben an, um die europäische Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es brauche sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Reformen, um die Energiepreise wirksam zu drücken.
Besonderes Gewicht legt der Verband auf die angekündigte Überarbeitung der Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff. Die geltenden regulatorischen Vorgaben seien deutlich zu streng und teilweise kontraproduktiv, so Andreae – sie bremsten den dringend nötigen Aufbau europäischer Produktionskapazitäten. Der BDEW habe dazu bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Entscheidend sei nun, dass sich die Bundesregierung in Brüssel aktiv für praxistaugliche Strombezugskriterien einsetze. Konkret fordert der Verband, die Vorgaben zur zeitlichen Korrelation auf monatlicher statt auf stündlicher Basis beizubehalten und die Verschärfung der sogenannten Additionalitätsvorgaben auf mindestens 2035 zu verschieben, um der frühen Hochlaufphase regulatorisch gerecht zu werden.
Positiv bewertet der BDEW auch, dass die Reform des europäischen Emissionshandels ETS I nicht als hektische Krisenreaktion erfolgen soll. Stattdessen ist der reguläre Review-Prozess im Juli 2026 vorgesehen, in dem Benchmarks und die Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve gemeinsam und unter Einbeziehung aller Beteiligten aufeinander abgestimmt werden können. „Der Emissionshandel eignet sich nicht zur kurzfristigen Dämpfung krisenbedingter Preisausschläge“, betonte Andreae. Sorgfalt sei bei der Weiterentwicklung dieses zentralen marktwirtschaftlichen Instruments zur Emissionsminderung unerlässlich.
Darüber hinaus adressiert die Kommission den Investitionsbedarf für die Dekarbonisierung. Ein geplanter Investitionsbooster soll mit 100 Millionen Euro sowie den Erlösen aus 400 Millionen Zertifikaten ausgestattet werden, um vor allem die Transformation der energieintensiven Industrie voranzutreiben. Aus Sicht des BDEW ist genau dieser investive Ansatz der richtige Weg, weil er marktverzerrende Eingriffe reduziere und gleichzeitig notwendige Preissignale für Investitionen in die Dekarbonisierung erhalte. Parallel müssten Optionen wie der Wasserstoffhochlauf und der grenzüberschreitende Netzausbau für die Elektrifizierung vorangetrieben werden, damit der CO2-Preis seine Lenkungswirkung tatsächlich entfalten könne.
Auch beim Thema Stromsteuer sieht der Verband die Kommission auf dem richtigen Kurs. Der BDEW empfehle seit Langem, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß abzusenken, und begrüße den bevorstehenden Gesetzesvorschlag. Nun komme es auf eine zügige Umsetzung durch die Bundesregierung an. Die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, kurzfristig sogar niedrigere Energiesteuersätze als das EU-Minimum vorzusehen, sofern dadurch kein Mehrkonsum knapper fossiler Brenn- oder Kraftstoffe entstehe, sei ebenfalls richtig.
Ausdrücklich begrüßt der BDEW die Option, die Befüllung der europäischen Gasspeicher flexibler zu gestalten. Entscheidend sei allerdings, die Beschaffung der benötigten Mengen dem Markt zu überlassen und keine neuen Plattformen für eine gemeinsame Gasbeschaffung zu schaffen. Klar abgelehnt werden hingegen Markteingriffe wie Erlösabschöpfungen für bestimmte Technologien oder eine Deckelung beziehungsweise Subventionierung von Gaspreisen. Solche Maßnahmen hätten das Potenzial, den Binnenmarkt erheblich zu verzerren, grenzüberschreitende Stromflüsse zu stören und dringend notwendige Investitionen auszubremsen.
Beim für Mai geplanten Gesetzesvorschlag zu Netzentgelten rät der Verband schließlich zur Zurückhaltung auf europäischer Ebene. Bindende EU-Vorgaben für die Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik seien fehl am Platz, da die Entgeltregulierung zu Recht in der Hand der nationalen Regulierungsbehörden liege. Diese verfügten über den besseren Einblick in die jeweils benötigten Anreize vor Ort. Insgesamt zeigt sich der BDEW zuversichtlich, dass die Kommission mit AccelerateEU die richtigen Weichen stellt – vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten ziehen bei der Umsetzung mit.



















