Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am 22.2.2021 der Antrag eines IT-Einzelhandelunternehmens auf Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) eingegangen.
Die Antragstellerin wehrt sich u.a. dagegen, dass Warenhäuser, Vollsortimentgeschäfte sowie Supermärkte die gleichen Produkte verkaufen dürfen, während sie ihr Ladengeschäft schließen muss.
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