Die Größenordnung der heute absehbaren Haushaltsbelastungen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite verdeutlichen, dass sich das Saarland – wie auch der Bund und die anderen Bundesländer – in einer Ausnahmesituation gemäß Schuldenbremse befindet. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung bereits am 24. März festgestellt, dass die Ausnahmeklauseln aus dem landesgesetzlichen Haushaltsstabilisierungsgesetz, der Schuldenbremse sowie dem Sanierungshilfegesetz in Anspruch genommen werden müssen.

Die aktuelle Lage mit ihren absehbaren Auswirkungen ist sowohl als Naturkatastrophe als auch als außergewöhnliche Notsituation zu bewerten, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. In einer solchen Situation erlauben die jeweiligen gesetzlichen Regelungen eine Abweichung vom Verbot der Neuverschuldung im notwendigen Umfang. Die Landesregierung wird dem Landtag daher empfehlen, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, mit dem die Ausnahmesituation festgestellt wird.

Die Ausnahmesituation rechtfertigt es, notwendige pandemiebedingte Mehrausgaben und pandemiebedingte Mindereinnahmen – auch wenn sie aus pandemiebedingten Steuerrechtsänderungen resultieren – mit Krediten zu finanzieren. Zugleich ist der Landtag aber verpflichtet, einen Tilgungsplan für die außerordentlich aufgenommenen Kredite zu beschließen. Aus Sicht der Landesregierung sollte das Land angesichts des Ausmaßes der Krise und der voraussichtlichen Entwicklung die Tilgung der zusätzlich aufgenommenen Schulden über einen Zeitraum von 30 Jahren vollständig abbauen. Bei vollständiger Ausschöpfung der Kreditermächtigung im Sondervermögen „Pandemie“ ergibt sich eine jährliche Tilgung von rund 47 Mio. Euro.

Die Landesregierung hat festgestellt, dass trotz der aktuellen Krise das Ziel eines stabilen Landeshaushalts, der die gesetzlichen Vorgaben nachhaltig erfüllt, für die Zukunft des Landes von entscheidender Bedeutung ist. Das Land wird daher auf der Zeitachse seine Möglichkeiten zur Verbesserung der Verwaltungseffizienz und der Ausgabenbegrenzung ausschöpfen müssen, um die Tilgungsziele auf der Grundlage einer gegen Krisen widerstandsfähigen Verwaltung und Saarwirtschaft zu erfüllen. Digitalisierung und Innovation werden auch dafür ihren Beitrag leisten.

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