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HOMBURG1 | POLIZEIMELDUNGEN SAARLAND
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Dreimal mehr fremdenfeindliche Delikte – starker Anstieg der politisch motivierten Gewalttaten – Schwerpunkt nach wie vor bei den sogenannten Propagandadelikten. So lässt sich die Entwicklung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Saarland für das zurückliegende Jahr 2015 beschreiben.

Einen Anstieg um 33 Prozent (2015: 290 Fälle; 2014: 218 Fälle) registrierte die saarländische Vollzugspolizei im Jahr 2015 im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Dabei stiegen die Fallzahlen im Bereich der PMK-rechts auf 226 Fälle (2014: 168 Fälle) an, im Bereich PMK-links um 13 Fälle auf jetzt 28 Fälle, während bei der PMK-Ausländer ein Rückgang auf 13 Fälle (2014: 16 Fälle) zu verzeichnen war.

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Stark war dabei der Anstieg der Gewalttaten im Phänomenbereich, nämlich von 5 (2014) auf jetzt 22 Taten (PMK-rechts +11 Fälle, PMK-links +4 Fälle, PMK-sonstige +2 Fälle). Hoch ist hier aber auch die Aufklärungsquote; bei den Gewaltdelikten der PMK liegt sie bei knapp 73 %. (PMK-rechts: 54 %).

Bei den Antisemitischen Straftaten zeigt sich ein leichter Anstieg von 11 auf 14 Fälle, stärker dagegen war der Anstieg bei den fremdenfeindlich motivierten Straftaten: 64 Fälle (2014: 21 Fälle) bedeuten hier einen Zuwachs von 204,8%.

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Phänomenbereich PMK-rechts

Den Schwerpunkt der Fallzahlen im Bereich PMK-rechts bilden auch in diesem Jahr wieder die Propagandadelikte, also Volksverhetzung und Sachbeschädigungen durch aufgesprühte oder aufgemalte Parolen und Hakenkreuzschmierereien  (§§ 86a, 130, 303 StGB) mit 166 Fällen. Sie sind im Vergleich zum Vorjahr um 27 Fälle angestiegen (2014: 139 Fälle, + 19,4 %) und verursachten damit etwas mehr als die Hälfte des Anstiegs.
Die Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums erklärt sich diesen Anstieg als Resonanz auf die terroristischen Anschläge in Paris und die im Jahr 2015 verstärkte Zuwanderung von Flüchtlingen und ihre Auswirkung auf die Kriminalität. Diese Faktoren und Ereignisse fördern Angst und werden insbesondere von der rechten Szene als Legitimation für Aktionen, Straftaten oder gar Gewalttaten gegen Fremde genutzt. Hierzu zählen auch die Hasspostings in sozialen Netzwerken (z. B. in Facebook), Straftaten im Kontext von Veranstaltungen der rechten Szene (z. B. bei SageSa-Demonstrationen) bis hin zu Sachbeschädigungen gegen Flüchtlingsunterkünfte oder Gewalttaten gegen Flüchtlinge. Dazu gehören aber auch entsprechende Straftaten bei den obligatorischen Gegenveranstaltungen der linken Szene.
Unter den ermittelten Tatverdächtigen sind meist Personen, die der rechten Szene zuzuordnen sind und rechtsmotiviert handeln; vereinzelt wurden aber auch Personen straffällig, die bislang nicht durch eine rechte Motivation aufgefallen waren und die fremdenfeindliche Straftaten, insbesondere Propagandadelikte, verübt haben.

PMK-links

Im Bereich der  PMK-links ist nahezu eine Verdopplung der Fallzahlen von 15 auf 28 festzustellen. Wesentlichen Anteil am diesem Anstieg haben Straftaten, die sich im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Protestaktionen gegen rechte Veranstaltungen ereignet haben. Dabei handelt es sich meist um Beleidigungen, Körperverletzungsdelikte und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.

Delikte in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen

Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen registrierte das Landespolizeipräsidium sowohl in der Landesaufnahmestelle in Lebach als auch in dezentralen Unterkünften eine große Zahl von Propagandadelikten und Sachbeschädigungen. Daneben gab es aber auch vollendete oder versuchte Körperverletzungsdelikte gegen ausländische oder ausländisch aussehende Personen.
Eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe befasste sich mit einem Fall von Steinwürfen auf Bewohner der Landesaufnahmestelle in Lebach. Überdies wurden Steinwürfe gegen einen Kebap-Imbiss in Riegelsberg wegen einem möglichen Tatzusammenhangs überprüft. Bei beiden Vorfällen wurden die Täter ermittelt.
Bislang keinen Ermittlungserfolg gab es dagegen nach der Brandstiftung in einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Schule in Bliesdalheim.

Hohe Aufklärungsquote

Bei der politisch motivierten Kriminalität insgesamt, einschließlich der nur schwer zu ermittelnden Propagandadelikte, liegt die Aufklärungsquote insgesamt bei 47,24 %., bei der PMK-rechts bei 46,9 %. Neben der Aufklärung von Straftaten ist es aber auch Ziel der polizeilichen Staatsschutzarbeit, durch schnelle und objektive Ermittlungen erst gar keine Gerüchte aufkommen zu lassen, die sich gerade durch die sozialen Netzwerke ganz schnell verstärken und zu einem „Angstklima“ führen können und dann durch „Aufschaukelungsprozesse“ weitere Straftaten nach sich ziehen können. Deshalb werden bei Straftaten, bei denen ein fremdenfeindlichen Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, bereits von Anfang an spezialisierte Ermittler der Staatsschutzabteilung des Landespolizeipräsidiums und ggf. der Dezernate für Brandermittlungen und Tatortarbeit eingebunden.

Islamistischer Terrorismus

Für den Bereich des islamistischen Terrorismus trifft nach Einschätzung der Abteilung Staatsschutz des LPP die Gefährdungslagebewertung des Bundeskriminalamtes auch für das Saarland zu, wenngleich weder für das Saarland noch für das Bundesgebiet konkreten Anschlagsplanungen bekannt sind. Danach ist eine anhaltend hohe abstrakte Gefahr zu konstatieren, die sich jederzei zu einer konkreten Gefahrenlage entwickeln kann.

Staatschutz ist proaktiv tätig

Besondere Bedeutung misst die Abteilung Staatsschutz dabei fanatisierten Einzeltätern und Personen zu, die sich in terroristischen Ausbildungslagern aufgehalten haben („individueller Jihad“). Mit proaktiven Ermittlungen sollen mögliche Gefahren durch diesen Personenkreis in gesonderten Verfahren erforscht und durch aufwändige strategische und operative Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass Radikalisierungstendenzen bei Einzelpersonen oder Gruppen frühzeitig erkannt und verhindert werden können. Weil in der Regel Eltern, Angehörige, Freunde und Lehrer oft die ersten sind, denen eine Radikalisierung eines jungen Menschen auffällt und diese Personen gleichzeitig meist auch die letzten sind, zu denen trotz zunehmender Isolierung Kontakt besteht, ist die nicht-polizeiliche Beratungsstelle „Radikalisierung“ beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein erster Ansprechpartner für diese Personen. Betroffene können sich auch an die nächste Polizeidienststelle, das Dezernat LPP 246 Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz, die Sonderkommission der Abteilung Staatsschutz oder an den Kriminaldauerdienst wenden, wenn sie Hilfe brauchen. Betroffene und Interessierte finden weitere Informationen hierzu auch im Internet unter www.polizei.saarland.de

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