Ein Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent netto – das ist die Messlatte, die nach Ansicht der DGB-Rentenkommission notwendig ist, damit Beschäftigte ihren Lebensstandard auch im Ruhestand halten können. Die heute vorgelegten Empfehlungen setzen damit ein deutliches Zeichen in einer Debatte, die längst über das Klein-Klein hinausgewachsen ist und die kommenden Jahrzehnte prägen wird.
Die Stoßrichtung ähnelt jener der Regierungskommission: Beide Gremien sehen in einem Zusammenspiel aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge den Schlüssel zu einer verlässlichen Alterssicherung. Doch die Botschaft kommt nicht ohne Preisschild. Im demografischen Wandel, so machen die Empfehlungen klar, werden spürbar höhere Gesamtbeiträge unausweichlich sein, wenn das Versprechen einer auskömmlichen Rente eingelöst werden soll.
Während die Regierungskommission auf eine neue gesetzliche Kapitalrente setzt, mit der langfristig knapp über 50 Prozent Rentenniveau erreicht werden sollen, bleibt dort offen, wie die verbleibende Versorgungslücke geschlossen werden kann. An genau dieser Stelle geht die DGB-Kommission einen Schritt weiter und schlägt eine Pflicht der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge vor. „Das stärkt die zweite Säule der Alterssicherung und ist ein wichtiger Baustein für verlässliche und lebensstandardsichernde Renten“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.
Besonderes Gewicht legen die Gewerkschaften auf den Kampf gegen Altersarmut. Schon heute fällt es vielen Beschäftigten schwer, sich überhaupt ein auskömmliches Polster für den Ruhestand aufzubauen. Ein verpflichtender Mindestbeitrag der Arbeitgeber soll hier ansetzen. „Wer niedrige Löhne zahlt, soll zumindest ausreichend in die spätere Rente seiner Beschäftigten einzahlen. Damit würde Altersarmut wirksam an ihrer Ursache bekämpft“, erklärt Caspar.
Einigkeit besteht zwischen beiden Kommissionen darin, dass die Basis des Systems verbreitert werden muss. Eine moderne Alterssicherung dürfe niemanden außen vor lassen, heißt es aus der Arbeitskammer – und das schließe ausdrücklich Selbstständige, Beamte und Abgeordnete ein. Die Weiterentwicklung zu einer echten Erwerbstätigenversicherung sei überfällig und entspreche zudem internationalen Standards.
Deutlich auseinander gehen die Wege beim Renteneintrittsalter. Die Regierungskommission plädiert für eine pauschale Anhebung der Altersgrenzen, die DGB-Kommission widerspricht klar. Sie hält an den bewährten Rentenarten fest und will den Zugang vor allem für jene Beschäftigten erleichtern, die gesundheitlich nicht bis ins hohe Alter durchhalten können. So soll der Übergang in den Ruhestand realistischer und gerechter werden.
„Die Regierungskoalition ist jetzt gefordert, diese wichtigen und praxisnahen Impulse der DGB-Kommission aufzugreifen und ohne Zeitdruck in ein tragfähiges Gesamtpaket zu überführen, das dauerhaft Vertrauen in die Alterssicherung stärkt“, fasst Caspar abschließend zusammen. Die Empfehlungen liegen auf dem Tisch – nun entscheidet die Politik, wie verbindlich sie das Versprechen einer sicheren Rente künftig einlösen will.

















