Es ist wohl eine Situationen, vor der sich viele Eltern in Zeiten von Corona fürchten: Das Kind soll früh morgens in die Obhut der KiTa übergeben werden, aber dort wird man über eine Corona-Infektion in Reihen des Personals informiert. In der KiTa St.Andreas war dies am heutigen Mittwoch morgen der Fall.

Die Folge ist erst einmal logistischer Natur: Man fährt unverrichteter Dinge wieder nach Hause, muss sich um eine kurzfristige Betreuung der Kinder kümmern und macht sich schon erste Gedanken, wie man die nächsten Tage organisiert. Aber es treten auch ganz andere Sorgen zu Tage, wie betroffene Eltern gegenüber HOMBURG1 berichten. Hat sich mein Kind infiziert? Wie soll ich nun damit umgehen? Muss ich auch in Quarantäne? Viele Fragen, die in der Kürze der Zeit verständlicherweise nicht zur Zufriedenheit aller betroffenen Eltern vom Personal vor Ort beantwortet werden konnten.

Wer am frühen Morgen nicht selbst an der KiTa war, wurde zumindest von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kurzfristig telefonisch unterrichtet. Auch die Pressestelle des Saarpfalz-Kreis antwortete auf Nachfragen von HOMBURG1 – aber zurückhaltend: „Wir können Ihnen bestätigen, dass die Kita St. Andreas in Erbach betroffen ist. Zur Zeit werden die Index- und Kontaktpersonen ermittelt und die Eltern informiert.“ Wie der Kreis weiter mitteilt, sollen nun am kommenden Montag, den 16. November 2020, entsprechende Tests durchgeführt werden.

Im Laufe des gestrigen Tages konnten dann aber zumindest ein Teil der Fragen beantwortet werden. Zwei Gruppen sind vom Infektionsgeschehen betroffen und müssen vorerst bis 20.November in Quarantäne. “Es werden nicht alle Kinder getestet, nur diejenigen, die in engerem Kontakt waren, auch Mitarbeitende. Der Testtermin orientiert sich dabei an den vorhandenen Testslots”, wie das Gesundheitsamt auf Nachfrage von HOMBURG1 mitteilt. Während am morgigen Donnerstag die KiTa noch für alle geschlossen bleibt, dürfen am Freitag dann Kinder der nicht betroffenen Gruppen wieder kommen.

Bleibt die Frage, wie man sich nun als Elternteil verhalten soll: “Die betroffenen Kinder müssen als Schutzmaßnahme in Quarantäne. Wenn möglich, sollten Kontaktpersonen und andere Haushaltsmitglieder in getrennten Zimmern schlafen. Das Verlassen des Hauses oder der Wohnung – wie bei einer mit dem Corona-Virus infizierten Person – ist im Grunde nicht erlaubt. Da dies für Kleinkinder kaum umsetzbar, ist höchstens ein Aufenthalt im Freien ohne jeglichen Kontakt möglich.” Auch die Eltern sind von der Quarantäne betroffen, wie Dr. Sigrid Thomé-Granz weiter erklärt: Ein Elternteil geht in sogenannte Mit- Quarantäne und hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung entspricht dem Kinderkrankengeld. Ein Elternteil wird daher zur Betreuung des Kindes freigestellt, darf zu Hause bleiben und sollte dies mit dem Arbeitgeber besprechen.”

Weitere Informationen:

Merkblatt Verdienstausfallentschaedigungen PDF)

Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige (PDF)

 

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