Wer in St. Ingbert einen Hund hält, muss das Tier bei der Stadtverwaltung anmelden – und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme. Darauf macht die Stadt jetzt noch einmal ausdrücklich aufmerksam und kündigt zugleich an, die Einhaltung der Pflicht künftig gezielt zu kontrollieren. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeldverfahren.
Grundlage ist die Hundesteuersatzung, die der Stadtrat beschlossen hat und die seit dem 1. Januar 2021 gilt. Kommunen sind nach dem Kommunalabgabengesetz verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. In St. Ingbert liegt der jährliche Satz für den ersten Hund bei 84 Euro. Für einen zweiten Hund werden 114 Euro fällig, ab dem dritten Tier steigt der Betrag auf 156 Euro pro Jahr.
Die Anmeldung selbst ist unkompliziert gehalten. Hundehalterinnen und Hundehalter können sich telefonisch an die Abteilung Steuern und Abgaben wenden oder den Onlinedienst auf der städtischen Internetseite nutzen. Entscheidend ist, dass die Frist von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes eingehalten wird – denn steuerpflichtig ist laut Satzung jede Person, die einen Hund hält.
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Stadt allerdings Befreiungen oder Ermäßigungen von der Hundesteuer. Das betrifft etwa ausgebildete Therapie- und Besuchshunde. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Nachweise bei der Antragstellung vorgelegt werden. Details zu den einzelnen Regelungen finden sich in der vollständigen Hundesteuersatzung, die über die Stadt abrufbar ist.
Mit der Ankündigung gezielter Kontrollen macht die Verwaltung deutlich, dass sie das Thema nicht auf die leichte Schulter nimmt. Ziel ist eine flächendeckende Erfassung aller Hunde im Stadtgebiet. Die Stadt appelliert deshalb an alle Halterinnen und Halter, ihre Tiere rechtzeitig anzumelden, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Gerade wer kürzlich einen Hund aufgenommen hat, sollte die Zweiwochenfrist im Blick behalten und zeitnah handeln.























