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Wie die Kosten für die Stromnetze künftig verteilt werden, entscheidet sich in diesen Wochen. Die Bundesnetzagentur hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem finalen Festlegungsentwurf gestartet, mit dem sie die Netzentgeltsystematik im Strommarkt grundlegend neu ordnen will. Es geht um viel Geld: Rund 37 Milliarden Euro fallen jährlich für die Netznutzung an, was etwa 30 Prozent der Stromrechnung eines Haushalts ausmacht.

„Auf dem Weg zu mehr Flexibilität und Systemeffizienz im Strommarkt liegen wir gut im Zeitplan“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Nach der nun begonnenen Konsultation soll bis zum Jahresende eine verbindliche Festlegung stehen. Damit erhielten die Akteure am Strommarkt zwei Jahre Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.

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Die sogenannte Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom, kurz AgNes, tritt ab dem Jahr 2029 an die Stelle der bisherigen Stromnetzentgeltverordnung. Diese stammt in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 2005 und läuft zum 31. Dezember 2028 aus. Auslöser für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die bestehenden gesetzlichen Vorgaben infrage stellte.

Der Hintergrund ist ein Energiesystem, das sich in zwei Jahrzehnten von Grund auf gewandelt hat. Während die Kosten für Netze und Engpassmanagement steigen, verschiebt sich die Lastverteilung: Manche Netznutzer tragen einen immer größeren Anteil, andere einen immer kleineren. Zugleich wird Strom zunehmend schwankend eingespeist, und Anschlusskapazitäten werden knapp.

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Genau hier setzt der Entwurf an. Müller nennt als Ziele, Anreize zum Sparen von Netzkosten zu schaffen und die Entgelte nach Möglichkeit zu senken. Kapazitäten sollen mit einem Preis versehen werden, ohne dabei Flexibilität auszubremsen. Und steigende Kosten sollen auf mehr Schultern verteilt werden, während sie dort veranschlagt werden, wo sie tatsächlich entstehen. „Damit schafft die Bundesnetzagentur frühzeitig Transparenz und klare Investitionsbedingungen für die Netznutzer“, so der Behördenpräsident.

Ein erster Blick auf die Pläne war bereits möglich: Am 27. Mai 2026 stellte die Behörde ihre Überlegungen in einem Webinar der Öffentlichkeit vor. Die damals skizzierten Regelungen sind nun in den finalen Entwurf eingeflossen. Betroffene und Interessierte können das Dokument bis zum 18. September prüfen und kommentieren.

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Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant, konkretisierende Folgefestlegungen sollen im Jahr 2027 nachkommen. Fragen zur Effizienz und zu möglichen Einsparungen hatte die Bundesnetzagentur bereits im vergangenen Jahr im NEST-Verfahren zur Anreizregulierung geklärt. Durch die richtigen Anreize für netzorientiertes Verhalten hofft die Behörde zudem, Kosten für Redispatch und Netzausbau zu senken.

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