Die Bundesnetzagentur hat eine neue Rolle übernommen, die den Umgang mit Daten in Deutschland grundlegend verändern könnte. Mit dem heutigen Inkrafttreten des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) ist die Bonner Behörde nun offiziell dafür zuständig, Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen zu beaufsichtigen. Dahinter steht die nationale Umsetzung des europäischen Data Governance Act (DGA) – eines Regelwerks, das den Austausch von Daten über Branchen und Ländergrenzen hinweg erleichtern soll.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ordnet die neuen Aufgaben als strategisch bedeutsam ein: „Neutrale Datenvermittler sind ein essentieller Bestandteil einer vertrauenswürdigen Infrastruktur, die Datenverfügbarkeit für Forschung, Produktverbesserungen oder Innovationen erhöht.“ Gleichzeitig betonte er die gesellschaftliche Dimension des Gesetzes: „Datenaltruismus eröffnet der Zivilgesellschaft neue Möglichkeiten: Wer Daten spendet, kann aktiv zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen, beispielsweise in der medizinischen Forschung, im Klimaschutz oder in der Bildung.“

Konkret übernimmt die Behörde ab sofort mehrere zentrale Funktionen. Sie nimmt Anmeldungen von Datenvermittlungsdiensten entgegen, vergibt auf Antrag das EU-weit anerkannte Logo für solche Dienste und registriert datenaltruistische Organisationen, die ebenfalls ein eigenes Kennzeichen erhalten. Darüber hinaus führt sie das öffentliche Register anerkannter datenaltruistischer Organisationen in Deutschland und wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Das übergeordnete europäische Register der Datenvermittlungsdienste verbleibt hingegen in der Zuständigkeit der EU-Kommission.

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Typen von Akteuren, die als neutrale Datenintermediäre fungieren sollen. Datenvermittlungsdienste agieren als vertrauenswürdige Mittler zwischen denjenigen, die über Daten verfügen, und jenen, die sie nutzen wollen. Sie dürfen für ihre Vermittlungsleistung zwar ein Entgelt verlangen, die vermittelten Daten selbst aber nicht verwerten. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Ein Industriebetrieb könnte die Daten seiner Fertigungsroboter über einen solchen Dienst bereitstellen, während ein Reparaturdienstleister diese Informationen erwirbt, um etwa Wartungsintervalle präziser zu bestimmen.

Daneben etabliert das Regelwerk die Kategorie der datenaltruistischen Organisationen. Diese sammeln freiwillig zur Verfügung gestellte Daten und setzen sie für gemeinwohlorientierte Zwecke ein – etwa Patientendaten für den Gesundheitsschutz oder Informationen, die Forschungseinrichtungen bei der Erforschung bestimmter Krankheiten unterstützen. Einen Erwerbszweck dürfen diese Organisationen nicht verfolgen. Wer ihnen Daten zur Verfügung stellt, kann lediglich einen Ersatz der tatsächlich entstandenen Bereitstellungskosten verlangen.

Der europäische Data Governance Act, auf dem das deutsche Gesetz basiert, trat bereits am 23. Juni 2022 in Kraft und gilt seit dem 24. September 2023. Sein erklärtes Ziel ist es, den digitalen Binnenmarkt zu stärken und eine menschenzentrierte, sichere Datenwirtschaft voranzutreiben. Bislang ungenutzte Datenbestände sollen durch vertrauensvolle Austauschmechanismen erschlossen werden, um Innovation und Forschung in der gesamten EU zu fördern.

Wer als Anbieter eines Vermittlungsdienstes tätig werden oder eine datenaltruistische Organisation registrieren lassen möchte, findet die entsprechenden Anmelde- und Antragsformulare auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/dga. Die Behörde hat angekündigt, ihr Informationsangebot rund um die neuen Regelungen fortlaufend auszubauen. Damit positioniert sich die Bundesnetzagentur nicht nur als Aufsichtsbehörde, sondern auch als zentrale Anlaufstelle für alle, die am entstehenden Datenökosystem teilhaben wollen.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein