Anzeige

Millionen elektronische Geräte, die in Europa gar nicht verkauft werden dürften, sind der Bundesnetzagentur auch im Jahr 2025 wieder ins Netz gegangen. Die Behörde hat nach eigenen Angaben erhebliche Mängel bei insgesamt 7,7 Millionen Geräten festgestellt – im Onlinehandel, im stationären Verkauf und bereits an der Grenze bei der Einfuhr in die EU.

„Wir treten für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2025 haben wir wieder große Mengen an Geräten aufgespürt, die in Europa nicht vertrieben werden dürfen“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Marktüberwachung der Behörde konzentriert sich auf Geräte, die unter die EU-Funkanlagenrichtlinie sowie die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit fallen. Geprüft wird sowohl im Internet als auch im Handel vor Ort, zusätzlich arbeitet die Bundesnetzagentur eng mit dem Zoll zusammen.

Anzeige

Bei ihren Stichproben stieß die Behörde auf formale und auf grundlegende technische Mängel. Zu den formalen Verstößen zählten etwa fehlende CE-Kennzeichnungen oder unvollständige Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Schwerer wiegen die grundlegenden Mängel: Dazu gehören Überschreitungen von Grenzwerten für Störaussendungen, die Funkverbindungen oder andere elektrische Geräte beeinträchtigen können. Solche Störungen können etwa dazu führen, dass IP-basierte Dienste oder Heimrouter in der Umgebung nicht mehr zuverlässig funktionieren.

Im Onlinehandel identifizierte die Bundesnetzagentur 2025 insgesamt 1.266 auffällige Angebote, nach 1.426 im Jahr 2024. Die gemeldeten Fälle betrafen mehr als 5 Millionen Geräte unterschiedlicher Typen. Die Angebote wurden den jeweiligen Verkaufsplattformen gemeldet, die sie anschließend vom Markt nahmen. Besonders häufig fielen bestimmte Smartwatch- und Funkgerätemodelle auf. Im EU-Schnellwarnsystem Safety-Gate sind einige dieser Smartwatches als nicht verkehrsfähig gelistet, weil sie eine Blutzuckermessung anbieten, die tatsächlich nur simuliert wird. Dennoch tauchten entsprechende Verkaufsangebote auf, die zudem Vorgaben des Funkanlagengesetzes nicht einhielten. Nach Meldung durch die Bundesnetzagentur löschten die Plattformbetreiber diese Angebote.

Anzeige

Im deutschen Einzelhandel kontrollierte die Behörde 2025 knapp über 2.100 Gerätetypen, nach 1.540 im Vorjahr. 58 Prozent der geprüften Typen erfüllten die gesetzlichen Vorgaben nicht. Insgesamt ging es dabei um rund 1,9 Millionen Geräte. Messtechnisch überprüft wurden unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen. Ein Gerätetyp überschritt die zulässigen Störaussendungsgrenzwerte erheblich. In einem solchen Fall besteht das Risiko, dass etwa IP-Dienstprodukte wie Heimrouter im nahen Umfeld gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller auf, die Mängel zu beheben. Der Hersteller stellte daraufhin Produktion und Vertrieb des betroffenen Gerätetyps ein.

Eine zentrale Rolle spielt auch die Zusammenarbeit mit dem Zoll. Bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt werden verdächtige Warensendungen gemeldet und geprüft. Im Jahr 2025 leitete der Zoll 8.202 Sendungen an die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur weiter, deutlich mehr als 2024 mit 5.005 Fällen. Rund 89 Prozent dieser Sendungen waren auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von den Einfuhrsperren waren mehr als 359.000 Geräte betroffen.

Anzeige

Weitere Details zu den Kontrollen und Ergebnissen veröffentlicht die Bundesnetzagentur in der Jahresstatistik 2025 der Marktüberwachung unter www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung#Statistik

Anzeige