Der deutsche Kohleausstieg kommt schneller voran als gesetzlich vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur wird auch im Jahr 2026 kein zusätzliches Kohleverfeuerungsverbot anordnen. Grund dafür ist eine simple Rechnung: Bis zum Stichtag am 1. September 2026 sind bereits so viele Kraftwerke aus dem Markt geschieden, dass die für 2029 festgelegte Obergrenze deutlich unterschritten wird.
Damit greift die Behörde bereits zum dritten Mal seit dem Start des Kohleausstiegs nicht steuernd ein. Ein weiterer Verbotseingriff ist schlicht überflüssig geworden. Der Markt reguliert sich in diesem Punkt weitgehend selbst.
Hintergrund ist das sogenannte Zielniveau, das im Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung verankert ist. Es beschreibt, wie viel Nettonennleistung aus Steinkohle und kleineren Braunkohleanlagen in einem bestimmten Jahr noch am Netz sein darf. Weil zahlreiche Braunkohlekraftwerke ohnehin planmäßig vom Netz gehen, wird diese Vorgabe für 2029 allein durch den natürlichen Marktaustritt erfüllt.
Trotz der zahlreichen Abschaltungen soll die Stromversorgung stabil bleiben. Vor jeder Stilllegung prüfen die Übertragungsnetzbetreiber, ob eine Anlage für das Gesamtsystem weiterhin von Bedeutung ist. Kraftwerke, die als systemrelevant eingestuft werden, verschwinden nicht vollständig, sondern wandern in die Netzreserve. Dort halten sie sich für kritische Momente bereit, um das Stromnetz im Notfall zu stützen.
Seit 2024 hat sich das Verfahren grundlegend verändert. Verbote werden seither entschädigungslos und ohne Ausschreibung angeordnet. Ein solches Verbot tritt jeweils 30 Monate nach seiner Anordnung in Kraft, sodass die Kohleverstromung ab 2027 schrittweise zurückgefahren und schließlich beendet wird. Die Reihenfolge orientiert sich am Alter der Anlagen: Die ältesten Kraftwerke müssen zuerst weichen, die neueren folgen später. Eine finanzielle Entschädigung erhalten die Betreiber von Steinkohle- und Braunkohle-Kleinanlagen dafür künftig nicht mehr.
Ein Blick auf die bisherige Bilanz zeigt, wie umfangreich der Prozess bereits gelaufen ist. Bis 2023 schrieb die Bundesnetzagentur in sieben Runden insgesamt 10,9 Gigawatt Nettonennleistung aus. Über das Gebotsverfahren erhielten 41 Anlagen mit rund 10,7 Gigawatt den Zuschlag. Für drei weitere Kraftwerke mit einer Leistung von 1,4 Gigawatt sprach die Behörde ein Verbot der Kohleverfeuerung aus. Weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand des Ausstiegs stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bereit.


















