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Die Bundesregierung will Medienunternehmen im Wettbewerb spürbar entlasten. Am Mittwoch brachte das Bundeskabinett den Entwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg – eine Reform aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die für die Branche weitreichende Folgen haben dürfte. Im Kern geht es darum, Verlagen und Rundfunkanbietern mehr wirtschaftlichen Spielraum zu verschaffen.

„Mit den medienpolitischen Anpassungen der Gesetzesnovelle verschaffen wir Medienunternehmen deutlich mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Stabilisierung“, erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Angesichts des wachsenden Konkurrenzdrucks solle es kleineren Anbietern künftig leichter fallen, sich durch Sanierungen, Kooperationen oder Fusionen neu am Markt aufzustellen. Darin sieht der Minister einen ordnungspolitischen Beitrag zum Erhalt der dualen Medienordnung in Deutschland.

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Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Zusammenarbeit von Anbietern. Bislang durften vor allem Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Kooperationen eingehen, um die Pressevielfalt zu sichern. Diese Möglichkeit wird nun auf private Rundfunkanbieter ausgeweitet. Damit rückt die Branche insgesamt näher zusammen, ohne dabei sofort mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten.

Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk profitiert. Weil die Anstalten im Medienstaatsvertrag mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, werden Kooperationen, die diesem Auftrag dienen, künftig vom Kartellverbot ausgenommen. Ebenso soll die Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern einfacher werden: Bei der kartellrechtlichen Prüfung wird künftig die Stärkung der Basis im intermedialen Wettbewerb besonders berücksichtigt.

Für Kooperationen privater Rundfunkanbieter, auch mit dem öffentlich-rechtlichen Sektor, ist zudem ein eigenes Verfahren beim Bundeskartellamt vorgesehen. Es soll rasch die nötige Rechtsklarheit schaffen und langwierige Unsicherheiten vermeiden. Damit lässt sich die im Medienstaatsvertrag der Länder bereits angelegte Zusammenarbeit wettbewerbsrechtlich leichter umsetzen.

Entlastung bringt die Novelle auch bei der Fusionskontrolle. Die relevanten Umsatzschwellenwerte werden angehoben, wodurch die Zahl anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse sinkt. Das entlastet nicht zuletzt die Presse. Hinzu kommen vereinfachte Voraussetzungen für sogenannte Sanierungsfusionen, die Presse- und Zeitschriftenverlagen zusätzliche Wege zur wirtschaftlichen Stabilisierung eröffnen. Mit dem Vorhaben setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben eines der zentralen medienpolitischen Ziele des Koalitionsvertrags um.

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