Bis zu 14 Millionen Euro nimmt der Bund in die Hand, um selbstfahrende Fahrzeuge aus der Testphase auf die Straße zu bringen. Das Bundesministerium für Verkehr hat dazu einen neuen Förderaufruf gestartet, der vor allem den öffentlichen Personennahverkehr und den Güterkraftverkehr in den Blick nimmt. Im Zentrum stehen Projekte, bei denen autonome Fahrzeuge dauerhaft im realen Verkehrsraum unterwegs sind – nicht nur auf abgesperrten Versuchsstrecken.
Verkehrsminister Steffen Bilger sieht in der Technologie mehr als eine technische Spielerei. „Autonomes Fahren bietet die Chance, Mobilität neu zu denken“, erklärt er. Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen könnten fahrerlose Busse und Shuttles das bestehende Angebot ergänzen und Menschen besser verbinden. Für den Güterverkehr wiederum eröffne die Technik neue Wege, dem wachsenden Transportbedarf und dem Mangel an Fahrpersonal zu begegnen.
Mit dem Geld will der Bund die Marktdurchdringung solcher Systeme spürbar erhöhen. Die Rechnung dahinter: mehr Verkehrssicherheit, bessere Wirtschaftlichkeit und ein nachhaltigerer Verkehr, sobald autonome Fahrzeuge im Alltag zur Normalität werden. „Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken“, so Bilger.
Einen besonderen Stellenwert räumt der Aufruf sogenannten Modellregionen ein. Vorhaben, die solche Regionen aufbauen oder weiterentwickeln, sollen bevorzugt zum Zug kommen. Damit setzt das Ministerium ein Ziel des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode um und folgt zugleich den Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz. Der Grundgedanke: autonome Mobilität schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung zu überführen.
Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen. Dazu zählen die Anschaffung von Fahrzeugen, die bereits ab Werk mit autonomen Systemen ausgestattet sind, ebenso wie Fahrzeuge, die von Herstellern oder Drittanbietern nachträglich aufgerüstet wurden. Auch die Umrüstung vorhandener Fahrzeuge, Leasingmodelle sowie Vorhaben im Regel- und Erprobungsbetrieb mit anschließendem Dauereinsatz sind förderfähig.
Bewerben können sich Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale wie private Verkehrsunternehmen mit entsprechender Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie Zweckverbände, Verkehrsverbünde und Akteure aus dem Güterkraftverkehr mit Sitz in Deutschland. Anträge lassen sich ab dem 1. September 2026 über das Portal easy-Online einreichen, die Frist endet am 15. Oktober 2026. Alle Einzelheiten zum Verfahren und den nötigen Unterlagen stellt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen auf ihrer Internetseite bereit.

















