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Nachrichten aus Homburg
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Rechtliche Betreuung bedeutet, für einen anderen Menschen handeln zu dürfen. Im Normalfall dürfen Eltern für ihre Kinder handeln. Ansonsten bedarf es für dieses Handeln einer Vollmacht, auch Vorsorgevollmacht, oder eben einer rechtlichen Betreuung. Wann ist eine rechtliche Betreuung erforderlich oder sinnvoll? Welchen Umfang kann die Betreuungsbefugnis haben? Wie grenze ich die rechtliche Betreuung von der Vorsorgevollmacht ab? Wozu brauche in eine Patientenverfügung.

All diese Fragen beantwortet Barbara Kohler von der Querschnittsstelle Ehrenamtliche Betreuung im Saarpfalz-Kreis. Sie steht für Fragen zur Verfügung, ist behilflich beim Stellen von Anträgen und bei sonstigem Schriftverkehr.

Die Querschnittsstelle wird gemeinsam vom Saarpfalzkreis und dem Saarland finanziert und ist beim Betreuungsverein pro Mensch e. V. angesiedelt. Die Geschäftsstelle von pro Mensch ist zu erreichen in der Hauptstraße 48 in 66459 Kirkel, Tel.: 06841 – 817 112; Fax: 06841 – 814 31; Email: kohler@promensch-saar.de

Barbara Kohler bietet auch 2016 regelmäßige Sprechstunden im Homburger Rathaus Am Forum 5 im Raum 104 in der Zeit von 9 Uhr bis 10.30 Uhr im Erdgeschoss an. Die genauen Termine liegen am 26. Januar, 23. Februar, 26. April, 31. Mai, 28. Juni, 26. Juli, 27. September, 25. Oktober und 29. November 2016. Dabei handelt es sich jeweils um die letzten Dienstage der genannten Monate.

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