Wenn Anfang März die Temperaturen steigen und die ersten Gartenarbeiten anstehen, beginnt in Wäldern, Wiesen und Gärten eine besonders sensible Phase: die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Vögel und Wildtiere. Zwischen Rasenkante und Hecke, in Baumkronen, Nischen und dichten Gebüschen suchen sie Schutz für ihren Nachwuchs – oft an Stellen, an denen Menschen schneiden, sägen oder aufräumen wollen.
Offiziell startet diese Zeit am 1. März und dauert bis zum 30. September. In diesem Zeitraum schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze weder abgeschnitten noch „auf den Stock gesetzt“ oder vollständig beseitigt werden dürfen. Hintergrund ist, dass viele Arten ihre Nester und Verstecke genau in diesen Strukturen anlegen und durch radikale Schnittmaßnahmen gestört oder sogar getötet würden.
Auch für Hundehalter bringt die Brut- und Setzzeit klare Vorgaben mit sich. „Leinen Sie zum Schutz der Jungtiere, wie zum Beispiel Rehkitze, Ihre Hunde im Wald an und vermeiden Sie, abseits der Wege zu gehen“, empfiehlt Umweltministerin Petra Berg. „Für Hundebesitzerinnen und -besitzer gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, dass sie ihre Tiere in der freien Natur nur unter bestimmten Umständen von der Leine lassen dürfen, zum Beispiel, wenn gewährleistet ist, dass der Weg nicht verlassen wird. Überdies können die Gemeinden weitere Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden treffen. In Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie in Wildschutzgebieten gelten ganzjährig spezielle Regelungen zur Anleinpflicht von Hunden, die in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen geregelt werden.“
Besonders häufig kommt es in diesen Monaten zu Begegnungen mit Jungtieren, die scheinbar allein zurückgelassen wurden. Rehe etwa legen ihre Kitze im hohen Gras ab und entfernen sich, um sie nur zum Säugen wieder aufzusuchen. Für Außenstehende wirkt das oft so, als seien die Tiere verwaist oder in Not. „Aufgefundene Jungtiere müssen unbedingt an Ort und Stelle belassen werden und dürfen auch keinesfalls angefasst werden. Nicht immer sind sie hilflos oder verletzt. Meist ist das Muttertier nicht weit und hat das Jungtier nur zum Schutz abgelegt“, so die Ministerin weiter. „Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass die Jungen von ihren Müttern verstoßen werden.“
In Gebieten, in denen Wildkatzen vorkommen, ist die Lage noch komplizierter. „Wildkätzchen werden schnell mit jungen Hauskatzen verwechselt. Bewegt man sich in einem solchen Gebiet und findet ein herrenloses Katzenbaby, sollte man es nicht mitnehmen, um sicherzugehen, dass die Mutter es wiederfindet“, appelliert Berg und weist in dem Zuge auf die Kampagne „Wilde Kätzchen im Wald lassen“ des BUND hin. Auch hier gilt: Der gut gemeinte Impuls, ein Tier zu retten, kann für das Jungtier schwerwiegende Folgen haben.
Hinzu kommt, dass das Mitnehmen von Wildtieren aus der Natur nicht nur problematisch für die Tiere ist, sondern auch rechtliche Folgen haben kann. Nach dem Bundesjagdgesetz erfüllt die Mitnahme eines Wildtieres ohne das Einverständnis der jeweiligen Jagdpächterin oder des jeweiligen Jagdpächters den Straftatbestand der Wilderei. Wer ein vermeintlich hilfloses Tier findet, bewegt sich daher schnell in einem rechtlich sensiblen Bereich.
Das saarländische Umweltministerium stellt zum Thema Brut- und Setzzeit sowie zum Umgang mit verletzten oder scheinbar hilflosen Tieren umfangreiche Informationen und Ansprechpartner online zur Verfügung. Dort finden sich unter anderem Hinweise zu Wildtierauffangstationen, zu Vögeln in Not und zu zuständigen Stellen im Naturschutz. Auch weiterführende Tipps, etwa zur BUND-Kampagne „Wilde Kätzchen im Wald lassen“, sind über die entsprechenden Internetseiten abrufbar.




















