Am 29. Februar überreichte die Blieskasteler Verwaltungschefin dem neuen Behindertenbeauftragten Wolfgang Giffel die Bestellungsurkunde. Der aus der Nachbargemeinde Kirkel stammende 63-jährige Einzelhandelskaufmann tritt damit mit Wirkung vom 1. März die Nachfolge von Meta Lermann an.
Wolfgang Giffel ist seit 2008 Vorsitzender im Biosphärenverein Bliesgau e.V. und wirkt aktiv im Seniorenbeirat der Stadt Blieskastel mit. Darüber hinaus ist er Patientenfürsprecher der Geriatrischen Reha-Klinik im Kreiskrankenhaus St. Ingbert und engagiert sich ehrenamtlich im Betreuungsverein des DRK St. Ingbert. Seine primären Ziele als neuer Behindertenbeauftragter hat der in Bierbach an der Blies lebende Giffel bereits klar definiert: In erster Linie soll eine Verbesserung der Mobilität und Beweglichkeit behinderter Mitbürger durch bauliche Maßnahmen sowie bei der Verkehrsplanung und Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden. Weiterhin will Wolfgang Giffel dazu beitragen, Behinderte mehr in den Alltag zu integrieren, sowohl im kulturellen, sportlichen und freizeitlichen Bereich als auch allgemein in Beruf und Gesellschaft. Dazu will er nicht zuletzt ein gutes Beratungs- und Informationsangebot innerhalb des Stadtgebietes vorhalten.
Der Behindertenbeauftragte steht erstmals im Blieskasteler „Haus des Bürgers“ am Dienstag, dem 15. März sowie am 22. März im Altheimer „Bickenalb-Center“ zur Verfügung, jeweils ab 16 Uhr. Ab April verhalten sich die Beratungszeiten dann wie folgt:
Blieskastel, Haus des Bürgers, Luitpoldplatz 5 (Zimmer der Stadtbücherei):
Jeden ersten Dienstag im Monat, jeweils ab 15:00 Uhr.
Altheim, Bickenalb-Center:
Jeden ersten Donnerstag im Monat ab 16:00 Uhr.
Kontakt:
Wolfgang Giffel, Telefon: (06842) 96 10 009, Mobil: (0163) 630 94 00, E-Mail: Webmaster@Wolfgang-Giffel.de
Hintergrund:
Menschen mit Behinderungen wollen soweit wie nur möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Die Realisierung von Barrierefreiheit ist damit zu einer zentralen Aufgabe der kommunalen Politik geworden. Zu den kommunalen Maßnahmen gehören viele Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Absenkung von Bordsteinen, die Erneuerung bzw. Einrichtung von Behindertenparkplätzen, aber auch der behindertengerechte Umbau von Freizeiteinrichtungen und vieles mehr.
Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist. Unbeschadet von dieser Regelung können die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung der Beauftragten kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.
Diese und weitere Informationen zur Arbeit des Behindertenbeauftragten finden Sie auch im Internet: https://www.blieskastel.de/leben-in-blieskastel/menschen-mit-behinderungen.
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