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Landrat Dr. Theophil Gallo hatte im Fall „Kirchheimer Hof“ ein zweites Mal das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Blieskastel ersetzt und die jüngste Bauvoranfrage „Denkmalschutzrechtliche Sanierung des Herrenhauses“ des Eigentümers des Kirchheimer Hofes vom September 2018 positiv beschieden. Dagegen legte die Stadt Blieskastel jetzt und aus Sicht des Landrats unnötiger Weise Widerspruch ein. Auch das Landesdenkmal hatte der Bauvoranfrage „Denkmalschutzrechtliche Sanierung des Herrenhauses“ zugestimmt. Diesen Weg musste der Hauseigentümer einschlagen, nicht zuletzt, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Anstatt Widerspruch einzulegen hätte es sich für die Stadt hier angeboten, den sich anbietenden und mit den maßgeblich Beteiligten abgestimmten Weg endlich mit zu gehen. 

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Die Bauvoranfrage „Denkmalschutzrechtliche Sanierung des Herrenhauses“ beinhaltet u. a. die Auflage, die Standsicherheit des Gebäudes zum Zwecke weiterer denkmalschutzrechtlicher Untersuchungen zu gewährleisten. Ein positiver Bescheid würde das Landesdenkmalamt in die Lage versetzen, diese denkmalschutzrechtlichen Untersuchungen vorzunehmen und die Gesamtsubstanz des Gebäudes zu beurteilen. Auf der Grundlage dieser Beurteilung würden seitens des Landesdenkmalamtes die entsprechenden Auflagen definiert, die dann Gegenstand eines sich anschließenden Baugenehmigungsverfahren werden.

Landrat Dr. Gallo: „Bauvoranfragen sind weder unüblich noch intransparent. Mit den oben genannten Auflagen werden dem Eigentümer und seinen Planern klare, denkmalschutzrechtliche Vorgaben gemacht und somit der Weg für ein auf allen Seiten klares Bauverfahren bereitet. Dies entspricht doch den Forderungen und Wünschen aller Beteiligten, vorausgesetzt, sie haben den Erhalt des Kirchheimer Hofes als Gesamtensemble wirklich zum Ziel. Ich kann für die Kreisverwaltung dieses Ziel nur zum wiederholten Male und nachdrücklich bejahen, und es ist auch erklärtes Ziel des Eigentümers. 

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Dem vorgeschlagenen Vorgehen zu widersprechen ist in diesem Kontext widersprüchlich, unglaubwürdig, mutet nahezu grotesk an. Meine bisherige Vermittlung, Fürsprache und meine Vorgehensweise in dieser Angelegenheit sind auch heute nachweislich transparent. Die Stadt Blieskastel ist – ebenfalls nachweislich – über alle Schritte der Unteren Bauaufsichtsbehörde und über die des Landesdenkmalamtes informiert worden. Stadtratsbeschlüsse sind das Eine, die von Rechts wegen dem Landrat eingeräumte Befugnis, im Rahmen von Recht und Gesetz bauordnungsrechtlich anders zu entscheiden, das Andere. 

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