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Bund und Länder haben sich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses auf das Ganztagsförderungsgesetz geeinigt, das Grundschulkindern ab 2026 einen bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gibt. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt die Einigung.

Die Zahl der Schüler im Primarbereich liegt bei etwa 33.000. Derzeit gibt es im Saarland rund 2.700 gebundene – „echte“ – Ganztagsschulplätze im Primarbereich sowie rund 17.600 Plätze im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) im Primarbereich. Für rund 62 Prozent der Schüler im Grundschulalter stehen demnach bereits Ganztagsplätze zur Verfügung. Um den Rechtsanspruch auf ganztätige Bildung und Betreuung im Grundschulalter ab 2026 entsprechend des neuen Ganztagsförderungsgesetzes einzulösen, rechnet das Ministerium für Bildung und Kultur mit rund 6.800 Ganztagsplätzen, die zusätzlich zu schaffen sind.

Streichert-Clivot: „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass der Bund seine finanziellen Zusagen erweitert hat und der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter kommt. Denn der Rechtsanspruch, den wir im Kita-Bereich ja bereits haben, erleichtert nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern bedeutet auch bessere Bildungschancen für viele Kinder. Wir haben bereits viele gute Nachmittagsangebote, im ‚ gebundenen‘ Ganztag und bei unseren Freiwilligen Ganztagsschulen. Diese Angebote werden wir jetzt weiter ausbauen. Denn gerade der Ganztag in Verbindung mit starken multiprofessionellen Teams an unseren Schulen bietet hervorragende Möglichkeiten, um Kinder individuell zu fördern und zu unterstützen.“

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass sich der Bund an den Investitionskosten für den qualitativen und quantitativen Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, gedeckelt auf 3,5 Milliarden Euro, zu 70 Prozent beteiligt. Zudem steuert der Bund ab 2030 nunmehr 1,3 Milliarden Euro statt ursprünglich 960 Millionen Euro für die Betriebskosten der Länder zu. Die Forderung der Länder nach einer Anrechenbarkeit der Finanzierungsanteile Dritter auf die Kofinanzierungsanteile der Länder wurde ebenso erfüllt wie die Förderfähigkeit auch für die Sanierung und qualitative Verbesserung der Betreuungssituation. Das Gesetz soll zudem im Laufe des Förderzeitraums zweimal evaluiert werden.

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