Zumindest juristisch ist es das Ende der jahrelangen Hängepartie um den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom vergangenen Jahr zurückgewiesen. Damit ist dieses rechtskräftig.
Das Landgericht hatte Schneidewind im Januar 2021 im Rahmen der sogenannten “Detektiv-Affäre” wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Sowohl der suspendierte Oberbürgermeister als auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatten gegen dieses Urteil jedoch Berufung eingelegt.
Der Bundesgerichtshof hat diese Revision jedoch verworfen. Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, hat die Überprüfung des Landgerichtsurteils laut BGH keine Rechtsfehler ergeben. Damit ist die Geldstrafe für Schneidewind rechtskräftig; juristisch ist die “Detektiv-Affäre” damit beendet.
Offen ist nun, wann und ob Schneidewind ins Amt zurückkehren wird. Der 54-Jährige war schließlich auf Grundlage eines ersten Urteils aus dem Jahr 2019, in dem das Landgericht Saarbrücken ihn wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, von seinem Amt suspendiert worden. Dies geschah mit Blick auf das saarländische Beamtengesetz, das eine Suspendierung bei einer Verurteilung von über einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht.
Nun ist es an der Disziplinarkommission der Kommunalaufsicht zu entscheiden, wie es mit Schneidewind weitergeht. Nicht auszuschließen, dass er bald wieder auf dem Chefsessel im Homburger Rathaus Platz nehmen kann.