In Bexbach tritt zum 1. März 2026 die neu gefasste Friedhofssatzung der Stadt in Kraft. Gleichzeitig gilt ab diesem Datum auch die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung. Beide Satzungen sind auf der Internetseite der Stadt Bexbach unter der Rubrik „Satzungen“ veröffentlicht und können dort vollständig eingesehen werden.
Im Rahmen der Überarbeitung wurden unter anderem die Vorgaben zur Gestaltung von Grabsteinen bei Wiesengräbern sowie die Regelungen zur Grabgestaltung bei Gemeinschaftsbaumurnenanlagen geändert. Außerdem besteht künftig die Möglichkeit, Nutzungsrechte an Familien- und Urnengräbern einmalig um weitere 5, 10 oder 15 Jahre zu verlängern. Für inhaltliche Fragen zu den Satzungen ist die Friedhofsverwaltung zuständig, erreichbar über Frau Lupp unter der Telefonnummer 06826/529-212.


















