Nachrichten Homburg - Homburg Nachrichten
Nachrichten aus Homburg
Anzeige

Anlässlich des Starts der Messe „Reisemarkt Saarbrücken Freizeit 2016“ erinnert Verbraucherschutzminister Reinhold Jost an die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Reiseverkehr.

„Freizeit- und Urlaubszeit sind für uns alle mitunter die schönsten Zeiten des Jahres. Wir freuen uns darauf, dem Alltag ein Stück weit zu entfliehen, uns zu erholen und Unbekanntes zu erleben. Dabei stehen für uns Saarländer Reisen nach wie vor hoch im Kurs. Leider kommt es immer mal wieder vor, dass bei der gebuchten Reise etwas schief läuft: Das gebuchte Verkehrsmittel hat Verspätung, ist überbucht oder ein Flug ist gestrichen worden, und wir sitzen auf dem Flughafen fest. In diesen Fällen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher Rechte“, erklärt der Verbraucherschutzminister.

So hätten Bahnreisende bei Verspätungen oder Zugausfällen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung. Dabei können abhängig von der Verspätungsdauer am Zielbahnhof Anteile des Fahrpreises erstattet werden. Zeichne sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab vor Reiseantritt ab, könne von einer Fahrt abgesehen werden und die Rückerstattung des Fahrpreises verlangt werden.

Auch bei Flugreisen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte geltend machen. Bei Flugverspätungen hätten Reisende unter Umständen Anspruch auf eine kostenlose Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kostenlose Hotelunterkunft. Bei Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung oder kurzfristiger Annullierung hätten Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises, dem Rückflug zum Abflugort oder einer Ersatzbeförderung. Auch für Busfahrten auf Langstreckenfahrten gelten ebenfalls besondere Verbraucherrechte.

„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, ihre Rechte im Reiseverkehr zu kennen“, betont Minister Jost. Das Ministerium hält hierzu eine Handreichung mit weitergehenden Informationen bereit, die über das Internet unter www.verbraucherschutz.saarland.de  zu beziehen ist. Auch stehe die Verbraucherzentrale des Saarlandes als Ansprechpartner für Reiserechte zur Verfügung.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein