Am heutigen Donnerstag will der Deutsche Bundestag über das energie- und klimapolitische „Osterpaket“ abstimmen, das insgesamt sieben Gesetze enthält. „Das Osterpaket öffnet die Tür Richtung Klimaneutralität einen kleinen Spalt. Damit Deutschland hindurchschreiten kann, muss aber noch mehr passieren,“ kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter die gestern bekannt gewordenen Entwürfe.

„Das Osterpaket zeigt den deutlichen Willen der Abgeordneten, die Energiewende in Deutschland zu beschleunigen. Der Entwurf des Bundestages hat an einigen Stellen den Kabinettsvorschlag deutlich verbessert, das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. An anderen Stellen bleibt er jedoch deutlich hinter den Erwartungen der Branche und den Erfordernissen des Klimaschutzes zurück.

Bei der Reform des EEG, einem Kernstück des Osterpakets, sieht der BEE Licht und Schatten. „Das Gesetz enthält einige wichtige Verbesserungen, wie das Heraufsetzen der Ausbauziele bei Photovoltaik, den Verzicht auf Ausschreibungen bei der Inanspruchnahme von Marktprämien gewerblicher Solardächer oder die erweiterten Flächenkulissen, die aber bei weitem noch nicht ausreichen. Dass die Wasserkraft jetzt im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll, ist sehr zu begrüßen, ebenso wie die Aufhebung des Förderstopps für Wasserkraftanlagen bis 500 kW. Auch die Neueinführung von Ausschreibungen für grünen Wasserstoff, mit Ausschreibungszielen von 800 MW bis 2023 und 200 MW bis 2026, ist ein wichtiges Signal.“ Die Anhebungen des Neubaustandards auf EH55 und die bessere Anrechenbarkeit eigenerzeugten Stroms im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bewertet der BEE ebenfalls als sehr positiv.

„Die Situation der Bioenergie bleibt gegenüber dem Kabinettsentwurf jedoch prekär. Die Fokussierung auf den Ausgleich von Lastspitzen gibt dem Anlagenbestand keine Perspektive und entfesselt auch keine weiteren Potenziale heimischer erneuerbarer Gase. BEE-Präsidentin Simone Peter: „Gerade die Bioenergie hat mit Blick auf sinkende russische Gasexporte eine zentrale Rolle für die Energieversorgung in Deutschland inne. Dass das Potential dieses Energieträgers ungenutzt bleibt, ist bedauerlich. Dazu passt leider, dass auch die Erneuerbaren Energien insgesamt im Energiesicherungsgesetz keine Rolle für die Energiesicherheit spielen,“ so Peter.

„Die Streichung des 2030- und 2035-Ziels ist ein fatales Signal an die Branche, den Klimaschutz und den Wirtschaftsstandort. Das ist auch kein gutes Zeichen für den angestrebten Kohleausstieg 2030“, so Peter. Die damit verbundene Ausgestaltung des Endes der EEG-Förderung sieht der BEE äußerst kritisch. „Für die Zeit nach dem Kohleausstieg sollen laut Entwurf keine Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine mehr festgelegt werden. Stattdessen soll die Bundesregierung ein alternatives Finanzierungskonzept vorlegen. In dieser hochsensiblen Phase der Energiewende schafft das große Unsicherheiten für Unternehmen, die sich auf ihre Pläne und Investitionsvorhaben negativ auswirken werden.“

Für den beschleunigten Ausbau der Windkraft werden die Reformvorschläge zur Flächenausweisung aus dem Wind-an-Land-Gesetz wenig bewirken. Der Bundestag hat die Zwischenziele aus dem Kabinettsentwurf zeitlich noch weiter nach hinten geschoben. Das wird die Hängepartie verlängern und den Zubau weiter verzögern. Was die geplanten Erleichterungen beim Repowering und die Formel zur Ermittlung der Kollisionswahrscheinlichkeit bringen, wird sich erst in der Praxis beweisen müssen.

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