Wer landwirtschaftliche Flächen für einen Solarpark verpachtet, riskiert im Erbfall finanzielle Belastungen, die unter Umständen sogar die gesamten Pachteinnahmen aus Jahren der PV-Nutzung übersteigen. Auf diese paradoxe Wirkung des geltenden Steuerrechts macht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aufmerksam und legt zugleich konkrete Reformvorschläge auf den Tisch.
Im Kern geht es um eine Frage der steuerlichen Einordnung: Sobald ein Acker für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage verpachtet wird, verliert er nach derzeitiger Lesart seinen Status als land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die Folge: Die im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht vorgesehenen Begünstigungen für landwirtschaftliche Betriebe greifen nicht mehr. Was als energiepolitischer Beitrag gedacht ist, kann sich für Familienbetriebe damit zur generationenübergreifenden Last entwickeln.
„Der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen braucht verlässlichen Zugang zu geeigneten Flächen“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Genau diese Verlässlichkeit gerate ins Wanken, wenn Landwirtinnen und Landwirte befürchten müssten, ihre Höfe durch eine Verpachtung steuerlich schlechter zu stellen. Pachtverträge würden so erschwert, Projekte verzögert oder gar nicht erst angestoßen.
Die Dimension der Problematik macht der Verband deutlich: In Einzelfällen könnten die Steuerlasten im Erb- oder Schenkungsfall höher ausfallen als sämtliche Pachteinnahmen, die über die gesamte Laufzeit eines Solarparks zusammenkommen. Damit gerate ein zentraler Baustein der Energiewende in einen Zielkonflikt mit dem Schutz bäuerlicher Strukturen – obwohl beides eigentlich zusammengedacht werden müsste.
Der BDEW schlägt deshalb eine gesetzliche Klarstellung vor. Die aus Verbandssicht sauberste Lösung wäre, betroffene Flächen während der zeitlich befristeten PV-Nutzung weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen. Als Alternative bringt der Verband einen eigenständigen Begünstigungstatbestand ins Spiel, etwa in Form eines pauschalen Bewertungsabschlags oder eines Freibetrags speziell für Photovoltaik-Freiflächen.
Entscheidend sei dabei vor allem eines: Praktikabilität. Andreae verweist darauf, dass die Regelung „einfach“ und „bürokratiearm“ ausgestaltet sein müsse, um sowohl den Solarausbau zu ermöglichen als auch landwirtschaftliche Familienbetriebe abzusichern. Ein dazugehöriges Positionspapier mit den ausgearbeiteten Vorschlägen hat der Verband parallel veröffentlicht und damit den Ball in Richtung Gesetzgeber gespielt. Wie schnell die Politik reagiert, dürfte mit darüber entscheiden, in welchem Tempo die nächste Welle an Freiflächenprojekten tatsächlich auf die Äcker kommt.



















