Faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen: Das Saarland weitet seine Tariftreue-Regelungen auf zwei weitere Branchen aus. Ab dem 15. April 2026 gelten neue Rechtsverordnungen für das Dachdeckerhandwerk sowie eine aktualisierte Fassung für das Gerüstbauhandwerk. Damit sind mittlerweile 15 Branchen im Land durch entsprechende Verordnungen auf Grundlage des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes (STFLG) abgedeckt.
Konkret bedeutet die neue Regelung für Dachdecker, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Wert von 25.000 Euro künftig faire Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen verbindlich einzuhalten sind. Wer sich um solche Aufträge bewirbt, muss nachweisen, dass die Beschäftigten entsprechend entlohnt werden. Für das Gerüstbauhandwerk wiederum wurde die bereits bestehende Verordnung überarbeitet und an das aktuelle Lohnniveau angepasst – ein Schritt, der sicherstellen soll, dass einmal festgelegte Standards nicht hinter der tatsächlichen Tarifentwicklung zurückbleiben.
Arbeitsminister Jung unterstrich die Bedeutung der neuen Verordnungen für den saarländischen Arbeitsmarkt. „Wir wollen sicherstellen, dass Beschäftigte aller Branchen faire Tariflöhne erhalten und diese ihnen auch umgehend zugutekommen“, sagte er. Das Saarland setze seinen Kurs zu stärkerer Tarifbindung mit großem Engagement fort. Mit dem STFLG habe die Landesregierung seit 2021 bundesweit Maßstäbe für faire Arbeitsbedingungen und gute Arbeitsplätze gesetzt.
Das Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber im Saarland dazu, bei der Vergabe von Aufträgen auf die Einhaltung tariflicher Standards zu achten. Seit seiner Einführung vor fünf Jahren ist die Zahl der erfassten Branchen stetig gewachsen – von den ersten Verordnungen bis hin zu den nun 15 geregelten Wirtschaftszweigen. Das Instrument gilt als eines der weitreichendsten seiner Art in Deutschland und soll verhindern, dass Unternehmen mit Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen erzielen.
Mit der schrittweisen Ausweitung auf immer mehr Gewerke verfolgt die saarländische Landesregierung ein klares Ziel: Öffentliches Geld soll nur dorthin fließen, wo Beschäftigte angemessen bezahlt werden. Gerade in handwerklichen Berufen wie dem Dachdeckerhandwerk und dem Gerüstbau, die körperlich anspruchsvoll sind und unter Fachkräftemangel leiden, kann eine verlässliche Tarifbindung ein entscheidender Faktor sein, um Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Sämtliche bislang erlassenen Verordnungen sind auf der Internetseite des Landes unter saarland.de/tariftreue einsehbar.




















