Wenn die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form bestehen bleibt, gerät der Sozialstaat unter massiven Druck. Diese Warnung kommt von der Arbeitskammer des Saarlandes, die eine grundlegende Reform der Verschuldungsregeln fordert. Ziel müsse es sein, die Finanzierung des großen wirtschaftlichen Umbaus in Deutschland zu ermöglichen, ohne dabei soziale Standards zu opfern oder die Verteidigungsfähigkeit zu vernachlässigen.
Anlass für den Vorstoß ist eine Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz. In einem Sommerinterview am 15. Juli 2026 gab dieser zu, dass er eine Reform der Schuldenbremse aktuell für unrealistisch halte. Grund seien die Differenzen innerhalb der Regierungskoalition und in der eigens dafür eingerichteten Reformkommission. Für Jörg Caspar, den Vorstandsvorsitzenden der Arbeitskammer, sind das alarmierende Signale. „Sollte es, wie die Einlassungen von Merz nahelegen, in dieser Legislatur zu keiner Reform mehr kommen, droht die derzeitige Fehlkonstruktion den Sozialstaat zu sprengen“, sagt er.
Den Kern des Problems sieht die Arbeitskammer in einer unbegrenzten Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben. Nach ihren Berechnungen könnte die deutsche Verschuldung dadurch bis 2040 auf rund 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts klettern. Zum Vergleich: 2025 lag die Quote bei 63,5 Prozent, das EU-Kriterium sieht eine Grenze von 60 Prozent vor. Je stärker die Schuldenlast wachse, desto größer werde der Zwang, an anderer Stelle im Bundeshaushalt zu sparen.
Die Debatten um den Haushalt 2027 und die bereits vergangene Woche beschlossenen Kürzungen im Gesundheitswesen seien nur der Anfang. Mit der Grundgesetzreform von 2025 wurden zwei kreditfinanzierte Instrumente geschaffen. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist auf 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre begrenzt. Bei der Verteidigung dagegen sollen in nur fünf Jahren mehr als 500 Milliarden Euro zusätzlich zum regulären Etat von 45 bis 50 Milliarden Euro pro Jahr fließen – ohne feste Obergrenze.
Gegen diese Summen wirken die geplanten Sparmaßnahmen im Sozialbereich fast wie Kleingeld. Für 2027 stehen Einsparungen von drei Milliarden Euro bei der Rentenversicherung im Raum, 1,8 Milliarden bei der Krankenversicherung sowie kleinere Kürzungen bei Wohn- und Elterngeld. In der Summe ergeben sich rund neun Milliarden Euro – ein Bruchteil dessen, was in die Rüstung investiert werden soll.
Caspar stellt die Verteidigungsfähigkeit nicht grundsätzlich infrage, sieht in der aktuellen Prioritätensetzung aber einen Vorwand. „Das Ausspiele von Sicherheit gegen den Sozialstaat erscheint angesichts der im Vergleich winzigen Beträge für die Aufrechterhaltung sozialer Standards lediglich als Vorwand für den Abriss der sozialen Sicherung für die breite Masse der Bevölkerung“, kritisiert er. Neue Jobs in der Rüstungsindustrie könnten den Verlust an Industriearbeitsplätzen nicht auffangen, zudem hätten Verteidigungsausgaben nur schwache Effekte auf das Wirtschaftswachstum.
Als Ausweg schlägt die Arbeitskammer vor, öffentliche Investitionen mit einer soliden Konsolidierung zu verbinden. Ein Modell aus der Expertenkommission, das an Vorschläge der Bundesbank von 2025 anknüpft, sieht vor, die allgemeine Verschuldungsgrenze von 0,7 Prozent des BIP um eine zweckgebundene Investitionskomponente von 0,8 Prozent zu ergänzen. Zusammen ergäbe das einen jährlichen Spielraum von 1,5 Prozent. Ab 2031 könnte diese Regel greifen und bis 2041 vollständig umgesetzt sein. Da staatliche Investitionen wiederum Wachstum erzeugen, ließe sich die Schuldenquote langfristig wieder in Richtung des heutigen Niveaus von 63,5 Prozent absenken.



















