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Wer den Umbau der Arbeitswelt erfolgreich stemmen will, kommt an den Beschäftigten und ihren Vertretungen nicht vorbei. Genau hier aber hakt es im Saarland: Arbeitgeber ziehen Betriebs- und Personalräte bei wichtigen personellen, wirtschaftlichen und strategischen Weichenstellungen oft erst dann hinzu, wenn die entscheidenden Fragen längst geklärt sind. Das legt das aktuelle AK-Betriebsbarometer der Arbeitskammer des Saarlandes offen.

Die Befragung ist im Saarland ein Sonderfall. Sie richtet sich als einzige Erhebung gezielt an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Beschäftigten. Zwischen Februar und März 2026 ging es dabei um die Schwerpunkte der Gremienarbeit, das Verhältnis zu Arbeitgebern und Dienstherren, die Beteiligung an Veränderungsprozessen und die Bedingungen, unter denen im Saarland gearbeitet wird.

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Unterm Strich fällt das Bild überraschend versöhnlich aus. Mitbestimmungsrechte werden meist respektiert, getroffene Vereinbarungen eingehalten, und auch die Kommunikationswege bewerten die Befragten überwiegend positiv. Für Jörg Caspar, den Vorstandsvorsitzenden der Arbeitskammer, ist das ein deutliches Zeichen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Zusammenarbeit an vielen Stellen funktioniere und einen wertvollen Beitrag zu stabilen und erfolgreichen Betrieben leiste.

Doch das positive Grundrauschen darf nicht über die Schwachstellen hinwegtäuschen. Denn bei den großen Zukunftsfragen wird es dünn: Mehr als die Hälfte der Befragten hält die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen in personelle, wirtschaftliche und strategische Entscheidungen für eher schlecht oder schlecht. Beteiligung, so die Botschaft, kommt zu oft zu spät.

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„Diese Ergebnisse sollten uns zu denken geben“, mahnt Caspar. „Erfolgreiche Transformationsprozesse können nur gelingen, wenn Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen frühzeitig eingebunden werden. Beteiligung darf nicht erst beginnen, wenn wesentliche Entscheidungen bereits getroffen sind.“ Gute Mitbestimmung heiße rechtzeitige Information, ernsthafte Beratung und echte Einflussmöglichkeiten.

Dass der Handlungsdruck wächst, begründet Caspar mit dem Tempo des Wandels. Digitalisierung, Klimakrise, Fachkräftemangel, demografische Verschiebungen und wirtschaftliche Unsicherheiten setzten Betriebe wie Beschäftigte gleichermaßen unter Druck. Betriebs- und Personalräte seien bereit, diesen Umbruch mitzugestalten, bräuchten dafür aber mehr rechtliches Gewicht und einen festen Platz am Tisch, wenn strategische Weichen gestellt würden.

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Konkret sieht die Arbeitskammer sowohl in den Betrieben als auch in der Politik Nachholbedarf. Arbeitgeber sollten bestehende Rechte konsequent achten, gefordert wird zudem eine Weiterentwicklung der Mitbestimmung bei grundlegenden wirtschaftlichen Entscheidungen sowie in den Feldern Weiterbildung, Personalplanung und Künstliche Intelligenz. Mitbestimmung sei kein Hemmnis, betont Caspar, sondern eine Voraussetzung für gelingende Transformation.

Sorgen bereitet der Kammer auch, dass die Zahl mitbestimmter Betriebe zurückgeht. Sie schlägt vor, das Vorhandensein einer Interessenvertretung als positives Kriterium in der Wirtschaftsförderung zu verankern. Nötig seien außerdem wirksame Mittel gegen die Behinderung von Betriebsratsgründungen und ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften. Ein oft übersehener Hinweis zum Schluss: Wahlen von Betriebs- und Personalräten lassen sich jederzeit anstoßen, auch außerhalb des regulären Wahlzeitraums. Die zuständige Gewerkschaft berät dazu.

Wie sehr die Beschäftigten selbst hinter diesen Gremien stehen, zeigte bereits die Anfang des Jahres vorgestellte Erhebung zum Index Gute Arbeit Saar mit 1.011 Teilnehmenden. Dort, wo eine Interessenvertretung existiert, wird ihre Bedeutung besonders hoch bewertet: 92 Prozent halten sie für sehr oder eher wichtig. In Betrieben ohne eine solche Vertretung liegt dieser Anteil bei knapp einem Drittel.

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