Mit den aktuellen Temperaturen, die teilweise deutlich unter dem Gefrierpunkt liegen, kommt es vor, dass der Inhalt der Biotonnen wegen des hohen Feuchtigkeitsgehaltes ganz oder teilweise einfriert.
Dann können die Mülltonnen von der Müllabfuhr überhaupt nicht oder nur teilweise entleert werden. Festgefrorenes Biogut sollte daher nach Möglichkeit am Entleerungstag mit einem Stock von der Tonnenwand gelöst werden.
Hilfreich sei es auch, die Biotonne vor dem Befüllen mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen und das Biogut in Zeitungspapier einzuwickeln. Wer seine Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) abstellt, könne meist ohnehin mit einer einwandfreien Entleerung rechnen, wie Patrick Emser vom städtischen Baubetriebshof (BBH) mitteilt.
Es sollen jedoch keine Plastiktüten zum Einpacken des Bioguts verwendet werden. Auch Folienbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, gehören nicht in die Biotonne.
Falls es bei einer Leerung des Gefäßes trotz aller Vorkehrungen dazu kommt, dass dieses nur zu einem Teil entleert wurde, kann das Biogut ausnahmsweise in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären Abfuhrtag einmalig neben das Abfallgefäß gestellt werden, erklärt Patrick Emser. Hierfür dürfen allerdings nur Kartons, in keinem Fall Plastiksäcke oder als kompostierbar bzw. biologisch abbaubar gekennzeichnete Kunststofftüten, verwendet werden. Ein Hinweis an den Baubetriebshof ist nicht erforderlich, solange ersichtlich ist, dass eine Leerung beim vorherigen Termin nicht möglich war.
Eine solche Regelung gibt es für die Restmülltonne allerdings nicht. Auch hier ist darauf zu achten, dass der Restmüll nicht in der Tonne festgefroren ist und gegebenenfalls am Abfuhrtag gelockert wird. Sollte Restmüll übrig sein, kann dieser in dafür vorgesehene Abfallsäcke (sechs Euro, inklusive Entsorgung) gefüllt und neben die Restmülltonne gestellt werden. Ein kostenloses Nachfahren nicht vollständig geleerter Restmülltonnen ist für den BBH nicht möglich.