Symbolbild

Am Dienstag, den 4. Januar, haben die Regierungschef*innen der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Diese betreffen auch die Schulen. Der Präsenzunterricht an Schulen bleibt grundsätzlich bis Ende Januar weiter ausgesetzt – allerdings mit Ausnahmen: Für Schüler*innen der Abschlussjahrgänge haben sich Bund und Länder auf die Möglichkeit des Präsenzunterrichts verständigt. Im Saarland steigen die Schüler*innen, die in diesem Jahr ihren Schulabschluss machen wollen, schrittweise ab kommendem Montag, den 11. Januar, wieder in den Präsenzunterricht ein. 

Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Abschlüsse sind für die Jugendlichen und ihre Zukunftsperspektiven immens wichtig. Sie müssen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen zu können, ohne wegen ihrer Schulabschlüsse gegenüber ihren Altersgenoss*innen in anderen Ländern, vorhergehenden oder nachfolgenden Jahrgängen Nachteile zu haben. Es wäre unverantwortlich, diesen jungen Menschen und ihren Abschlüssen den Stempel ‚Corona-Jahrgang‘ aufzudrücken. Das wäre eine schwere Bürde für ihre Zukunft. Deshalb ist es Konsens zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Landesregierung, dass für diese Schülerinnen und Schüler auch jetzt Präsenzunterricht möglich sein muss. Dafür haben wir die breite Unterstützung unserer Schulleitungen. Die Schulen sind aktuell weitestgehend leer. Das heißt es gibt auch ausreichende Möglichkeiten zur räumlichen Entzerrung. Die weiteren Hygienemaßnahmen bestehen fort.“

Übersicht der Regelungen: 

Bis zum 31. Januar gelten für die Schulen im Saarland die folgenden Rahmenvorgaben. Grundsätzlich bleibt die Präsenzpflicht für alle Schüler*innen vorerst weiter ausgesetzt. Darauf hat sich die Landesregierung bereits am Dienstag verständigt.

Pädagogische Angebote und Nachmittagsbetreuung
Die bestehenden angepassten pädagogischen Angebote an den Schulen für Schüler*innen einschließlich der Nachmittagsbetreuung werden parallel dazu fortgeführt. Diese Präsenzangebote stehen Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis einschließlich 6 offen, die nicht anderweitig betreut werden können (bspw. aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern) oder die über kein geeignetes Lernumfeld für das digital gestützte Lernen zuhause verfügen sowie auch Schüler*innen der weiteren Jahrgangsstufen, die über kein geeignetes Lernumfeld für das digital gestützte Lernen zuhause verfügen. Insbesondere die Eltern von Schüler*innen, für die aus Sicht der jeweiligen Schule eine Teilnahme am Präsenzangebot dringend empfohlen wird, sollen von der Schule dahingehend beraten werden, das schulische Präsenzangebot für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen. Eltern sollen die Teilnahme ihrer Kinder an den Präsenzangeboten bis dienstags für die kommende Woche anmelden. Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass Eltern weiterhin aufgefordert sind, ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen und Schüler*innen zuhause beschult werden.

Präsenzpflicht für Lehrkräfte
Für alle Lehrkräfte besteht die Präsenzpflicht im Rahmen der Dienstpflicht und gilt in Absprache mit der Schulleitung immer dort, wo diese notwendig ist, beispielsweise im Rahmen des Präsenz- bzw. Betreuungsangebots der Schule. Die Regelungen für Beschäftigte an den Schulen und Schüler*innen mit einem ärztlich attestierten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus bleiben bestehen. Auf Wunsch wird anerkannten vulnerablen Lehrkräften die Ausübung ihres Dienstes von zu Hause ermöglicht. Schüler*innen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus können mit Vorlage eines ärztlichen Attestes weiterhin vom Präsenzunterricht befreit werden.

Hygiene- und Infektionsschutzregelungen
An den Schulen gelten die Regelungen des aktuellen Musterhygieneplans vom 17. November 2020. Für alle Schüler*innen sowie Beschäftigten an Schulen besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Hinsichtlich des Umgangs mit der MNB wird auf den aktuellen Musterhygieneplan verwiesen. Darüber hinaus sollten in den grundsätzlich leer stehenden Schulen die Möglichkeiten der räumlichen Entzerrung genutzt werden. Bei der Aufteilung von Klassen und Kursen sollen möglichst feste Kohorten gebildet werden.

Präsenzunterricht für angehende Abiturient*innen
Für alle Schüler*innen, die in diesem Schuljahr die Prüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ablegen, findet ab dem 11. Januar 2021 Präsenzunterricht statt.

Präsenzunterricht für Schüler*innen, die Hauptschulabschluss (HSA) und Mittleren Bildungsabschluss (MBA) anstreben
Für alle Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen, die in diesem Jahr an den Prüfungen des Hauptschulabschlusses und des Mittleren Bildungsabschlusses teilnehmen, findet ab Montag dem 18. Januar Präsenzunterricht statt.

Präsenzunterricht an Beruflichen Schulen
An den Berufsbildungszentren werden ab Montag dem 18. Januar die Prüfungs- und Abschlussklassen der Fachoberschulen und der Fachschulen im Präsenzunterricht beschult.

Ab dem 18. Januar werden somit insgesamt rund 9.750 Schüler*innen der Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht sein und damit etwa 7,8 Prozent der insgesamt rund 125.000 Schüler*innen. Erziehungsberechtige und Schüler*innen erhalten über ihre Schulen weitergehende Informationen, die zu beachten sind.

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